Regierung will Filmförderung strukturell und finanziell verbessern
Berlin: (hib/WOL) Mit dem Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes will die Bundesregierung das Förderungssystem verbessern, die Förderungsbereiche neu gewichten, die erforderlichen Einnahmen der Filmförderungsanstalt (FFA) erhöhen und die Außenvertretung des deutschen Films verbessern (15/1506). Dabei setze die von allen Beteiligten betonte Notwendigkeit der Fortsetzung und des Ausbaus einer standortunabhängigen Filmförderung zwingend eine bundesgesetzliche Regelung voraus, so die Regierung. Ohne staatliche Regelungen und ohne eine auch aus Steuergeldern finanzierte Förderung des Kinofilms würden deutsche und europäische Produktionen national wie weltweit nur eine marginale Rolle spielen. Auch die EU-Kommission sehe die Notwendigkeit, zur Wahrung kultureller Vielfalt und europäischer Identität die nationalen Filmwirtschaften durch öffentliche Mittel zu fördern. Nach Angaben der Regierung ist der Anteil des deutschen Films in den siebziger Jahren dramatisch eingebrochen und bewegt sich seither auf einem Niveau von zehn bis siebzehn Prozent. Der deutsche Markt werde im wesentlichen von Hollywood dominiert, während auch europäische Filmproduktionen nur ein geringe Rolle spielten. Daher sei eine Erhöhung des Marktanteils europäischer und besonders deutscher Filmproduktionen nicht nur ökonomisch, sondern auch kulturpolitisch wünschenswert, da die Dominanz des US-amerikanischen Films das Spektrum der im Kinofilm vermittelten Bilder und kulturellen Inhalte verenge.
Durch die Novellierung sollen die Abgaben zur Finanzierung der Filmförderung durch die FFA teilweise erheblich angehoben werden. Die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hätten grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, ihre Leistungen an die FFA mit insgesamt 1,2 Millionen Euro jährlich zu verdoppeln. Auch die privaten Fernsehveranstalter haben danach Bereitschaft signalisiert, ihre Leistungen signifikant zu erhöhen. Angehoben werden sollen auch die Abgaben der Kinowirtschaft von derzeit 2,2 auf 2,7 Prozent des Bruttoumsatzes im Kino sowie im Videobereich auf 1,8 Prozent auf durchschnittlich rund 2,2 Prozent des Nettoumsatzes. Bei gleichbleibendem Umsatz an Kinokassen und bei Anbietern von Videoprogrammen würden sich die Einnahmen der FFA aufgrund der Änderungen um 14 Millionen Euro erhöhen, ergänzt um 5,6 Millionen Euro in Form von Sachleistungen, die in vollem Umfang die Verleihabsatzförderung verstärken. Die am Zuschauererfolg in deutschen Kinos orientierte Referenzfilmförderung soll durch verstärkte Berücksichtigung internationaler Erfolge, bedeutsamer Preise und Festivals ergänzt werden, da dies auch eine absatzsteigernde Wirkung habe.
Erleichtert werden soll künftig zudem die Vor- und Zwischenfinanzierung von Kinofilmen. Gegenüber einem weltweiten Trend zu höheren Produktionsbudgets verfüge die deutsche Filmwirtschaft nur über eine schwache Kapitaldecke. Dabei habe eine wachsende Zurückhaltung der Banken gegenüber der Filmfinanzierung zu erheblichen Schwierigkeiten geführt. Die Filmförderung müsse dem Rechnung tragen. Die FFA soll als standortunabhängige und bundesweit zuständige Filmfördereinrichtung gestärkt und in dieser Zweckbestimmung fortentwickelt werden und für Abstimmung mit den vielfältigen und teilweise mit hohen Etats ausgestatteten Förderungseinrichtungen der Länder sowie für verstärkte Synergieeffekte Sorge tragen. Mit der Bildung eines Deutschen Filmrates unter Vorsitz der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien und besonderer Beteiligung von Mitgliedern der Filmwirtschaft, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, des Verbandes privater Funk- und Telekommunikation sowie Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat und nationalen Kultureinrichtungen sollen zu grundsätzliche Fragen der Filmpolitik, zur öffentlichen Förderung sowie zum Filmförderungssystem beraten und Empfehlungen abgegeben werden.