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184/2003
Stand: 08.09.2003
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Stolpe will keine Garantie für Start der Mauterhebung am 2. November geben

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Berlin: (hib/POT) "Die Maut wird kommen, wenn es die Industrie rechtzeitig schafft, auch zum 2. November". Dies erklärte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) am Montagmittag in seinem Sachstandsbericht über die Verschiebung des Termins für die Erhebung der Lkw-Maut im Verkehrsausschuss. Eine Garantiererklärung dafür, dass der derzeitige gebührenfreie Probebetrieb ab 2. November in einen regulären Betrieb überführt werden kann, wollte der Bundesverkehrsminister jedoch nicht geben. Er sei sich jedoch sicher, dass die Betreibergesellschaft Toll Collect alles tun werde, um den angestrebten Termin zu halten. Dies sei schwer, aber nicht unmöglich, so Stolpe weiter. Von Mitte September bis Mitte Oktober sei eine vierwöchige Probephase des elektronischen Mautsystems geplant. Erst danach werde auf der Grundlage eines unabhängigen Sachverständigengutachtens entschieden, ob die vorläufige Betriebserlaubnis durch das Bundesamt für Güterverkehr gegeben werden könne oder nicht. Stolpe wies zudem darauf hin, dass das Bundesverkehrsministerium eine Ergänzungsvereinbarung zum Betreibervertrag anstrebe. In dieser sollten vor dem Hintergrund des nicht eingehaltenen Starttermins Haftungs- und Vertragsstrafenfragen präzisiert werden.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut von einem "völligen Chaos" in der Informationspolitik des Bundesverkehrsministeriums. Zudem warf sie dem Minister vor, der Vertrag mit der Betreibergesellschaft Toll Collect sei offenbar "schlampig" geschlossen. Obwohl der Starttermin wegen der von der Betreibergesellschaft nicht behobenen technische Probleme nicht zu halten gewesen sei, herrsche der Anschein vor, die Regierung stehe unter Druck und nicht die Industrie. Die Union forderte eine Offenlegung des Vertrages mit Toll Collect sowie des mit den Betreibern am 30. Juli vereinbarten Eckpunktepapiers. Zudem kritisierte sie, dass der im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromiss bei der Mauthöhenverordnung von der Bundesregierung missachtet worden sei. Dies gelte sowohl für die Zusage, dass die Mauteinnahmen als zusätzliche Mittel in den Bundeshaushalt 2004 eingestellt werden sollten, als auch für die Vereinbarung, dass Mauterhebung und die vereinbarten Kompensationsleistungen für das deutsche Transportgewerbe in Höhe von 600 Millionen Euro zeitgleich erfolgen sollten. Nach Ansicht der FDP trägt der Bundesverkehrsminister persönlich die politische Verantwortung für das "Desaster" bei der Mauteinführung. Er habe sich in "blauäugiger und naiver" Weise zu lang, auf die Zusagen von Toll Collect verlassen. Die Liberalen forderten den Minister auf, den nach ihrer Auffassung unrealistischen Termin 2. November als Start für die Mauterhebung aufzugeben und statt dessen den 1. Januar 2004 als Beginn anzustreben.

Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grünen machten deutlich, dass die Politik aus ihrer Sicht ihre "politischen Hausaufgaben" fristgerecht erledigt hätten. Der gesetzliche Rahmen für dieses Public-Private-Partnership-Projekt sei rechtzeitig geschaffen worden. Für die Verschiebung des Startbeginns der Mauterhebung sei daher allein das Betreiberkonsortium verantwortlich. Zudem widersprach die SPD der "Legendenbildung", wonach die Kompensationsleistungen für das deutsche Transportgewerbe zeitgleich mit der Mauterhebung in Kraft treten sollten. Vielmehr sei im Vermittlungsverfahren eine Absenkung der durchschnittliche Mauthöhe von 15 auf 12,4 Cent und damit ein Verzicht auf Mauteinnahmen in Höhe von rund 600 Millionen Euro beschlossen worden, bis das von der EU-Kommission eingeleitete Beihilfeprüfverfahren abgeschlossen ist.

Stolpe räumte ein, dass ihm seit 24. Juni erste Hinweise aus der Bundesamt für Güterverkehr vorgelegen hätten, wonach die noch bestehenden technischen Probleme bis zum ursprünglichen Starttermin am 31. August nur schwer zu beseitigen seien. Die Vertragspartner hätten jedoch in den darauf hin geführten Gesprächen bis Ende Juli stets betont, dass sie die aufgetretenen Probleme fristgerecht beseitigen könnten. Der Bundesverkehrsminister sagte außerdem zu, nach einem geeigneten Verfahren zu suchen, um die zwischen den Vertragspartnern verabredete Geheimhaltungsvereinbarung über die Vertragsbestandteile mit der Transparenzforderung der Ausschussmitglieder in Einklang zu bringen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_184/01
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