Flugverkehrsabkommen mit den Niederlanden zustimmen
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/1522) zu dem deutsch-niederländischen Vertrag vom 29. April 2003 über den Flughafen Niederrhein vorgelegt. Mit dem Vertrag soll es der Bundesrepublik Deutschland gestattet werden, die Durchführung der Flugverkehrskontrolle für den An- und Abflug zum und vom Flughafen Niederrhein nach Maßgabe des niederländischen Rechts und den Sonderbestimmungen des Vertrages in einem Teil des niederländischen Luftraums vorzunehmen. Die Flugverkehrskontrolle für den An- und Abflug auf niederländischem Hoheitsgebiet soll aus betriebswirtschaftlichen Gründen erfolgen, um die Einheitlichkeit und damit auch die Sicherheit des Luftverkehrs am wirtschaftlichsten zu gewährleisten, heißt es im Gesetzentwurf weiter.