Verwertung von Bioabfällen in der Landwirtschaft unter der Lupe
Berlin: (hib/VOM) Nach den Weichenstellungen der Bundesregierung im Düngemittelrecht im Hinblick auf die Verwertung von Bioabfällen in der Landwirtschaft erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Großen Anfrage (15/1627). Darin heißt es, Deutschland habe sich von einer Wegwerf- und Ablagerungswirtschaft hin zu einer integrierten Kreislaufwirtschaft entwickelt, in der Abfallvermeidung und -verwertung Vorrang eingeräumt werde. Es gelinge zunehmend, Nährstoffkreisläufe zu schließen und nachhaltig zu wirtschaften. Im Jahr 2000 seien Bioabfälle zu 70 Prozent, Klärschlämme zu 68 Prozent verwertet worden. Im vergangenen Jahr hätten sich das Verbraucherschutzministerium und das Umweltministerium auf Grundsätze zur Neuregelung der organischen Düngung landwirtschaftlicher Nutzflächen geeinigt, die in dieser Wahlperiode in gesetzliche Regelungen gefasst werden sollten. So seien strengere Grenzwerte für Klärschlamm, Komposte und erstmals Schwermetallgrenzwerte für Wirtschaftsdünger vorgesehen. Wissenschaft, Wirtschaft und Fachkreise kritisierten dieses Konzept allerdings.
Die Regierung soll sagen, welche Gesetzesinitiativen in dieser Wahlperiode dazu noch zu erwarten sind und ob bestimmte Schwermetalle wie Kupfer und Zinn aus Sicht der Pflanzen- und Tierernährung als Mikronährstoffe einzustufen sind. Gefragt wird ferner, ob unterschiedliche Schwermetallgrenzwerte für Ton, Schluff und Sand in der landwirtschaftlichen Praxis eingehalten werden können. Die Fraktion will ferner wissen, ob die Regierung den vorsorgenden Bodenschutz durch hohe Kupfereinträge im ökologischen Landbau in Gefahr sieht. Auch auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen die drastische Verschärfung der Grenzwerte für eine landwirtschaftliche Klärschlammverwertung beruht, interessiert die Abgeordneten. Sie fragen zudem nach dem Anteil der Verbrennung von Klärschlämmen in Deutschland und nach der mit der Verbrennung verbundenen Erhöhung der Abwassergebühren. Die Regierung soll ebenso die "Tatsache" bewerten, dass zahlreiche Entsorgungswege in Deutschland verboten sind, während sie in der Klärschlammrichtlinie der EU ausdrücklich erlaubt seien. Die Fraktion will auch erfahren, ob die von den beiden Ministerien genannten Grenzwerte für die Kompostverwertung dazu führen, dass der Absatz von Kompostprodukten aller Werke in Deutschland nicht mehr möglich sein wird und diese Produkte nicht mehr in der Landwirtschaft verwertet werden können. Darüber hinaus erkundigt sich die FDP, ob es Erkenntnisse gibt, die eine Gefährdung von Natur und Umwelt sowie der Verbraucher durch das Ausbringen von Komposten feststellen, obwohl diese den jetzigen Bestimmungen genügen. Schließlich sei zu berücksichtigen, dass Chrom in Böden und Düngemitteln in zwei verschiedenen Formen auftritt und beide sich in ihrer Giftwirkung unterscheiden, heißt es in der Großen Anfrage weiter.