Experten diskutieren Novellierung des Filmförderungsgesetzes kontrovers
Jürgen Kasten, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Drehbuchautoren e.V., gab sich im Hinblick auf die grundlegende Bedeutung des Drehbuchs für den Erfolg eines Films enttäuscht über die in diesem Entwurf "fortgeschriebene kulturwirtschaftliche Vernachlässigung der kreativ-künstlerischen Leistung". Für Florian Koerner von Gustorf von der Gruppe der unabhängigen Produzenten bedeutet der Entwurf trotz einiger Verbesserungen letztendlich eine Abkehr vom Gedanken des "Films als Kulturgut", da Qualität vorrangig als wirtschaftlicher Erfolg definiert werde. Er sprach sich gegen die Erhöhung der Förderschwellen auf 150 000 Zuschauer für Spielfilme aus und plädierte dafür, die Schwelle generell auf 50 000 zu senken. Ebenfalls gegen die Anhebung der Förderschwelle wandte sich Michael Schmid-Ospach, Geschäftsführer der Filmstiftung NRW. Solle eine Genrevielfalt in Deutschland aufrecht erhalten werden, sei die Anhebung der Schwellen kein gangbarer Weg. Positiv zu bewerten sei hingegen die Absicht, bei der geplanten Überarbeitung der Referenzförderung einen differenzierten Kriterienkatalog einzuführen, der das Kriterium Besucherzahlen weiter ergänzt. Die vorgesehene Einrichtung eines "Deutschen Filmrates" unter dem Dach der Filmföderanstalt (FFA) lehnte deren Vertreter Rolf Bähr ab. Dies würde lediglich das FFA-Budget mit unnötigen Kosten belasten und zudem die
bewährten Selbstverwaltungsstrukturen der Filmwirtschaft schwächen und verwässern. Steffen Kuchenreuther vom Hauptverband Deutscher Filmtheater e.V. (HDF) bezeichnete die Gesetzesnovelle als "nicht verfassungskonform". Dies bestätige ein vom HDF in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Danach verletze der Entwurf unter anderem die in der Verfassung garantierte Kulturhoheit der Länder gegenüber dem Bund.