100 Anträge auf Teilentlastung gemäß Altschuldenhilfeverordnung bewilligt
Berlin: (hib/POT) Bis zum 30. September 2003 lagen der Kreditanstalt für Wiederaufbau Anträge von 199 Wohnungsunternehmen auf zusätzliche Teilentlastung gemäß Altschuldenhilfeverordnung (AHGV) vor. Diese Wohnungsunternehmen beabsichtigten, bis zum Jahr 2010 etwa 215.000 Wohnungen abzureißen, was einem voraussichtlichen Entlastungsvolumen von rund 873 Millionen Euro entspreche. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/1871) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1754) zur Antragslage bei der Altschuldenentlastung hin. 100 Wohnungsunternehmen haben den Regierungsangaben zufolge bis zum 30. September einen Bewilligungsbescheid mit einem Zusagevolumen von insgesamt rund 601 Millionen Euro erhalten. Damit seien 91 Prozent der für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Mittel gebunden. Weiter heißt es in der Antwort, dass laut einer bei den Regionalverbänden der Wohnungswirtschaft durchgeführten Umfrage noch 131 Wohnungsunternehmen bis zum Ende der Antragsfrist am 31. Dezember beabsichtigen, Neuanträge gemäß AHGV beziehungsweise Aufstockungsanträge mit einem Volumen von 187 Millionen Euro zu stellen. Über die bereits erteilten Bewilligungen hinaus sei die Frage der Berechtigung weiterer Anträge noch nicht geklärt und damit eine Quantifizierung eines zusätzlichen Mittelbedarfs zur Bedienung aller berechtigten Anträge nicht möglich.