CDU/CSU erkundigt sich nach Strahlenkennzeichnung von Mobilfunkgeräten
Berlin: (hib/RAB) Die Strahlenkennzeichnung von Mobilfunkgeräten ist Anlass für eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/1936). Die Mobilfunkbetreiber hätten in einer Selbstverpflichtung zugesagt, keine Telefone zu vertreiben, die nicht den Grenzwerten entsprechen, die von der Internationalen Strahlenschutzkommission wissenschaftlich erarbeitet und von der Europäischen Union übernommen worden sind. Auch wollen die Betreiber auf eine verbraucherfreundliche und transparente Ausgestaltung dieser Informationen durch die Hersteller dringen, so dass der Kunde vor der Kaufentscheidung die jeweils geringstmögliche spezifische Absorptionsrate in Erfahrung bringen kann. Die Regierung soll ihre Kenntnisse über die bisherige Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber darlegen und sich zu den Fortschritten bei der Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten äußern. Weiter fragen die Parlamentarier, ob Fälle bekannt sind, in denen die Selbstverpflichtung in dem Punkt der Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten insgesamt und in Teilen nicht eingehalten werden und ob die Regierung gesetzgeberische Schritte zur Einführung eines Qualitätssiegels plant.