Verdacht der Falschinformation der Regierung bei Ermittlungen klären
Berlin: (hib/WOL) Der Verdacht der Falschinformation der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Aktivitäten des FDP-Politikers Burkhard Hirsch, dem zeitweiligen Beauftragten des Bundeskanzleramtes im disziplinären Vorverfahren zur Ermittlung über eine angeblich rechtswidrige Aktenvernichtung im Kanzleramt, steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU (15/2641). Die Union legt dar, nachdem die Staatsanwaltschaft Bonn das Ermittlungsverfahren wegen angeblicher rechtswidriger Datenlöschungen und angeblich rechtswidriger Aktenvernichtung im Bundeskanzleramt am 2. Oktober 2003 eingestellt worden sei, stehe somit fest, dass es im Zusammenhang mit dem Regierungswechsel 1998 im Bundeskanzleramt weder zu rechtswidrigen Datenlöschungen noch Aktenvernichtungen gekommen sei. Die Union will nun wissen, ob Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) als Dienstvorgesetzter des Amtchefs des Bundeskanzleramtes das Vorgehen des Staatssekretärs Frank Walter Steinmeier (SPD) gegenüber den vom Disziplinarverfahren Betroffenen wegen angeblicher unzulässiger Datenlöschungen gebilligt habe.
Das gleiche Interesse hat die CDU/CSU für die Antwort auf die Frage, ob Bundeskanzler Schröder die von Steinmeier zu verantwortenden Stellungnahmen gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn und vor allem die Kritik an deren Vorgehen gebilligt habe. Gefragt wird weiter, ob der Staatssekretär die Bewertungen der Ermittlungsergebnisse des Vorermittlers Hirsch durch die Staatsanwaltschaft Bonn zum Anlass genommen habe zu prüfen, ob Hirsch den von ihm ermittelten Sachverhalt verfälscht oder gegen seine Aufklärungspflicht verstoßen habe. Von Interesse ist dabei schließlich die Klärung der Frage, ob die Aussagen von zwei Zeugen vor der Staatsanwaltschaft Bonn für Steinmeier Anlass gewesen seien, an der Unvoreingenommenheit von Hirsch als disziplinarem Vorermittler zu zweifeln oder ob es Gründe gebe, an dessen Unvoreingenommenheit festzuhalten.