Prüfungen der Pflanzenschutzämter bei Landwirten ankündigen
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung soll das geltende Pflanzenschutzgesetz dahingehend ändern, dass dort geregelte Eingriffsmaßnahmen durch Behörden, wie etwa Bodenuntersuchungen oder ähnliches, nur nach vorheriger und rechtzeitiger Ankündigung durch die zuständigen Behörden erfolgen darf. Darauf dringt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/2969). Des Weiteren verlangt sie, dass die Ankündigung schriftlich, unter Angabe von Zweck, Termin und Zeitrahmen erfolgen müsse und in angemessener Frist vor der anstehenden Untersuchung eingehen solle. Sicherzustellen habe die Regierung ebenfalls, dass neben allen Bediensteten und sonstigen Beauftragten auch alle Vertragspartner der zuständigen Behörden per Vertragsklausel an diese Regelung gebunden würden. Zudem pocht die Union darauf, einen bestehenden Paragraphen des Pflanzenschutzgesetzes zu streichen, der das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung im Zusammenhang mit Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen der Behörden einschränkt.
Die Fraktion kritisiert, dass das Umweltbundesamt (UBA) mit einer öffentlichen Ausschreibung ein Projekt eingeleitet habe, bei dem mit "verdeckter Feldbeobachtung" auf gewässernahen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen ein Fehlverhalten der Landwirte bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfasst werden solle. Durch diese Maßnahme scheine das UBA die Einhaltung der "guten fachlichen Praxis" der Land- und Forstwirtschaft grundsätzlich in Frage stellen zu wollen. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass damit ein ganzer Berufsstand diskreditiert und kriminalisiert werde. Ferner kommt sie zum Schluss, dass die Regelung des Pflanzenschutzgesetzes wie auch das Projekt vom UBA dazu führten, öffentliches Mißtrauen in die Arbeit und die Leistungen der Landwirte zu schüren.