Fünf Verfahren wegen Verdachts auf Schleusungskriminalität
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung weist die in einer Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/3032) "enthaltenen Unterstellungen" wegen des Verdachts der Förderung der Schleuser-Kriminalität entschieden zurück. Dies macht sie in ihrer Antwort (15/3670) deutlich. Wie weiter daraus hervorgeht, gibt es nach ihrer Kenntnis derzeit fünf Ermittlungsverfahren gegen ihre Bedienstete im Zusammenhang mit dem Verdacht von Schleusungskriminalität. Dabei handele es sich um ein Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, ein Verfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Schleusung von Ausländern durch Unterlassen und drei Verfahren wegen Verdachts der falschen uneidlichen Aussage. Vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungsverfahren könnten keine näheren Auskünfte zu Person und Funktion der betroffenen Bedienstete erteilt werden, so die Regierung.
Generell merkt die Regierung an, bei der Visumerteilung bewegten sich die Botschaften und Generalkonsulate in einem Spannungsfeld: Einerseits habe Deutschland ein großes Interesse am regelmäßigen persönlichen Austausch mit den Ausland, sei es aus wirtschaftlichen, kulturellen oder rein persönlichen Gründen. Andererseits müsste es den zahlreichen Versuchen der illegalen Einreise nach Deutschland und Europa effektiv begegnen und insbesondere dem Konzept der inneren Sicherheit Rechnung tragen. Das Auswärtige Amt prüfe daher kontinuierlich die bestehenden Verfahren, um einerseits - im Interesse der großen Mehrheit der gesetzestreuen Visabewerber - ein möglichst unbürokratisches Visumverfahren zu gewährleisten und andererseits immer neuen Formen des Missbrauchs zu begegnen. Bei rund 3 Millionen Visa-Anträgen, die deutsche Auslandsvertretungen jährlich bearbeiteten, könnten Fehler nicht ausgeschlossen werden.