Bundesregierung will Unfallversicherungsschutz Ehrenamtlicher verbessern
Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung will den Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche verbessern und hat hierzu einen Gesetzentwurf (15/3920) vorgelegt. Die Vorlage, die gleich lautend ist mit einem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/3439), sieht die Einführung des Unfallversicherungsschutzes für Personen vor, die in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung von öffentlich-rechtlichen Institutionen arbeiten. Die Neuregelung soll auch für ehrenamtlich Tätige gelten, die in Gremien von Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften beschäftigt sind.
Der Bundesrat signalisiert in seiner Stellungnahme eine grundsätzliche Zustimmung zum Vorhaben der Regierung. Gleichzeitig fordert er die Umsetzung seines bereits 2003 vorgelegten Entschließungsantrages ein. Darin verlangt die Länderkammer von der Bundesregierung, im Rahmen der Gesamtreform der sozialen Sicherungssysteme auch die gesetzliche Unfallversicherung auf die geänderten Bedingungen des europäischen Binnenmarktes und einer globalisierten Wirtschaft neu auszurichten. Die Bundesregierung zeigt sich in ihrer Gegenäußerung zufrieden mit der Haltung des Bundesrates. Zu den Forderungen aus dem Entschließungsantrag heißt es, dass sich Organisation, Leistungen und Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung bewährt hätten. Dennoch wolle die Koalition prüfen, ob die gewandelten Bedingungen des europäischen Binnenmarktes Anlass geben, Änderungen und Anpassungen in der Unfallversicherung vorzunehmen.