FDP: Genehmigungspflicht im öffentlichen Personenfernverkehr streichen
Berlin: (hib/SAS) Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Bundesregierung eine Novelle zum Personenbeförderungsgesetz vorlegen, bei dem die bestehende Genehmigungspflicht für neue Transportangebote auf Strecken, die mit den vorhandenen Verkehrsmitteln schon "befriedigt" bedient werden, entfallen soll. Diese Genehmigungspflicht hält die Fraktion in ihrem Antrag (15/3953) für eine wettbewerbsfeindliche Einschränkung. Aus Sicht der Liberalen erweitert das Personenbeförderungsgesetz die faktische Monopolstellung, die die Deutsche Bahn AG im Fernverkehr auf der Schiene habe, auf den Wettbewerb mit der Straße.
Darüber hinaus solle die Regierung einen Entwurf für ein geändertes Autobahnmautgesetz vorlegen, das die Voraussetzungen dafür schafft, dass Kraftomnibusse im öffentlichen Personenlinienverkehr eine angemessene Gebühr für die Nutzung der Autobahnen entrichten. Sie begründet ihr Anliegen damit, dass die rege Nachfrage im Bereich grenzüberschreitender Busfernverbindungen zeige, dass ein potentieller Markt für ein preiswertes innerdeutsches Busnetz besteht. Bislang gibt es zwar kein Bus-Fernlinienangebot zwischen bundesdeutschen Städten und Regionen, von Berlin einmal abgesehen. Sollte aber der öffentliche Linienfernverkehr für Omnibusse frei gegeben werden, dann sei es aus wettbewerbsrechtlichen Gründen erforderlich, dass diese eine Autobahnmaut entrichten. Im Schienenpersonenfernverkehr sei dies bereits mit der Trassengebühr so geregelt. Auch wenden sich die Antragsteller gegen die Einführung einseitiger Mehrwertsteuerermäßigungen beim Schienenfernverkehr, da dies die fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen allen öffentlichen Fernverkehrsanbietern gefährden könne.