hib-Meldung
258/2004
Stand: 27.10.2004
Alle Fraktionen wollen besseren Unfallschutz für Ehrenamtliche
15/3439) in geänderter Fassung an.
Die Vorlage sieht die Einführung des
Unfallversicherungsschutzes für Personen vor, die in
privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung von
öffentlich-rechtlichen Institutionen arbeiten. Gleichzeitig
sollen laut Gesetzentwurf die grundsätzliche
Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
abgeschafft und eine generelle Zuständigkeit der
öffentlichen Unfallkassen für Unternehmen mit
öffentlicher Beteiligung oder ausschlaggebendem
öffentlichen Einfluss festgelegt werden. Dies solle auch dann
gelten, wenn nur eine mittelbare öffentliche Beteiligung an
dem Unternehmen besteht und wenn das Unternehmen
erwerbswirtschaftlich betrieben wird. Auch wenn sich alle
Fraktionen in der Zielsetzung einig waren, den
Unfallversicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte
zu verbessern, lösten die im Kompromiss mit den Ländern
ausgehandelten Änderungen bei Zuständigkeitsabgrenzungen
zwischen öffentlichen Unfallkassen und gewerblichen
Berufsgenossenschaften den Widerspruch der Oppositionsfraktionen
aus, die in getrennten Entschließungsanträgen ihre
Positionen dargelegten. Die generelle Übernahme von
privatrechtlich organisierten Unternehmen mit öffentlicher
Beteiligung in die öffentlichen Unfallkassen führe zu
erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Unternehmen
bis hin zur Existenzbedrohung, so die Argumente der Union und der
Liberalen. Negative Konsequenzen befürchteten die Fraktionen
beim Lastenausgleichsverfahren der Berufsgenossenschaften.
Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung würden sich
infolge der Novelle nicht am Lastenausgleich beteiligen, wenn die
öffentlichen Unfallkassen für sie zuständig seien.
Es sei ein Fehler, das Gesetz mit sach- und fachfremder Materie zu
überfrachten. Stattdessen sollte man sich auf die eigentliche
Sachfrage konzentrieren, in der Einigkeit bestehe. Konkret forderte
die Union in ihrem Entschließungsantrag die Regierung auf,
zusammen mit den Ländern ein Konzept für eine umfassende
und nachhaltige Reform der gesetzlichen Unfallversicherung
vorzulegen und dabei insbesondere die Frage der
Zuständigkeiten zwischen öffentlichen Unfallkassen und
gewerblichen Berufsgenossenschaften hinsichtlich der Unternehmen
mit öffentlicher Beteiligung zu klären. Hierzu sei eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Die FDP forderte einen
Gesetzentwurf der Regierung mit einer klaren Abgrenzung der
Zuständigkeiten. Ein Regierungsvertreter wies in diesem
Zusammenhang auf Verhandlungen mit den Ländern hin. Das Gesetz
sei zustimmungspflichtig im Bundesrat, und in den Ländern
herrsche eine andere Interessenslage. Die Regierungsfraktionen
sahen hingegen keinen akuten Handlungsbedarf bei dem vorliegenden
Gesetzentwurf und lehnten die Anträge der Opposition ab. Diese
lehnte ihrerseits einen Entschließungsantrag der Koalition
ab, in dem die Regierungsfraktionen die Einsetzung einer
gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines
Konzeptes für eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung
fordern.
Berlin: (hib/BES) Die Frage der Verbesserung des Unfallschutzes
für ehrenamtlich Tätige ist am Mittwochvormittag in die
letzte Beratungsrunde im Ausschuss für Gesundheit und Soziale
Sicherung gegangen: Bei Enthaltung der FDP-Fraktion nahm das
Gremium den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_258/03