hib-Meldung
258/2004
Stand: 27.10.2004
Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Umgebungslärm nicht neu ausrichten
15/3782) ausgesprochen. In ihrer
Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates
(15/3921) weist die Regierung darauf
hin, dass sie die Richtlinie weitestgehend eins zu eins umgesetzt
habe. Die Regelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden folgten den bewährten Regelungen des
Baugesetzbuches. Im Vergleich dazu seien sie allerdings schon um
rechtsförmliche Anforderungen sowie um Details reduziert, um
dem Charakter der Lärmminderungsplanung Rechnung zu tragen.
Die Regelung zur strategischen Umweltprüfung führe nicht
zu einer Verschärfung und Verfahrensverdoppelung, sondern zu
einer Entlastung für den Vollzug, weist die Regierung die
Argumentation der Länderkammer zurück. Die strategische
Umweltprüfung sei bei bestimmten
Lärmminderungsplänen durch das EU-Recht vorgegeben.
Ebenso seien die Regelungen zur örtlichen Lärmkartierung
und Lärmminderungsplanung erforderlich, damit auch den
Gemeinden, die nicht unter die Richtlinie fallen, ein Instrument
zur Verfügung steht, das Kartierungs- und Planungspflichten
enthält. Würden diese Regelungen gestrichen, bedeutete
dies einen Einbruch bei den Standards des deutschen
Lärmschutzrechts, so die Regierung weiter. Bei den materiellen
Anforderungen an die strategische Lärmkartierung und
Lärmminderungsplanung könnten weitere Spielräume
genutzt werden. So sei im Ergebnis ein sinnvolles
Kosten-Nutzen-Verhältnis gewahrt. Der Bundestag wird das
Gesetz am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung
verabschieden.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat sich gegen eine
konzeptionelle Neuausrichtung ihres Gesetzentwurfs zur Umsetzung
der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_258/06