hib-Meldung
259/2004
Stand: 27.10.2004
Fraktionen einig: Bund soll Trägerschaft für Akademie der Künste übernehmen
15/3350) zugestimmt, wonach die
Berliner Akademie der Künste in die Trägerschaft des
Bundes übergehen soll. Die Bundesregierung will zu diesem
Zweck eine rechtsfähige Körperschaft des
öffentlichen Rechts errichten, die an die Stelle der
gleichnamigen Körperschaft in der Trägerschaft der
Länder Berlin und Brandenburg treten soll. Damit soll der
Berliner Kulturhaushalt entlastet und gleichzeitig die Berliner
Opernreform gesichert werden, schreibt die Bundesregierung in ihrem
Entwurf. 16 Millionen Euro von dem erwarteten Entlastungsvolumen
von insgesamt 22 Millionen Euro solle die Akademie der Künste
erhalten. Über die geplante Umwandlung bestehe zwischen der
Bundesregierung und dem Senat von Berlin sowie der Regierung des
Landes Brandenburg Einvernehmen, heißt es. Die beschlossenen
Änderungen an der Vorlage wurden nach Einwänden des
Bundesrates notwendig. Die Länderkammer begrüßte
zwar in ihrer Stellungnahme "grundsätzlich" die Absicht der
Regierung, im Rahmen des Hauptstadtkulturvertrages die weitere
finanzielle Grundlage der Akademie der Künste zu sichern,
bestritt aber gleichzeitig die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in
dieser Frage. Die Bundesregierung wies die Einwände
zurück. Mit den Neuformulierungen in den
Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen sollen nun die
Bedenken der Länderkammer zerstreut werden, heißt es.
Die Änderungen unterstreichen - so die Antragsteller weiter -
den Charakter der Akademie der Künste als einer kulturellen
Einrichtung, die der Repräsentation des Gesamtstaates in der
Hauptstadt dient und deren kulturelle Strahlkraft weit über
Berlin hinausreicht. Damit sei die Förderung der Akademie
durch den Bund eindeutig verfassungskonform.
Berlin: (hib/BES) Einstimmig hat der Kulturausschuss am
Mittwochnachmittag einem Gesetzentwurf der Bundesregierung in
geänderter Fassung (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_259/03