Europäische Finanzmärkte durch Wettbewerb und Vielfalt voranbringen
Berlin: (hib/VOM) Mit der Situation der europäischen Finanzmärkte befasst sich die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/4030). Der Bundestag müsse sich in diese Debatte, die entscheidend für die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland sei, einbringen. Eine reibungslose Abwicklung des grenzüberschreitenden Wertpapierhandels innerhalb der EU sei dabei von herausragender Bedeutung. Die Regierung wird aufgefordert, das deutsche Interesse bei den Verhandlungen in Brüssel über eine Richtlinie im Bereich Clearing (Berechnung geschuldeter Beträge) und Abrechnung zu vertreten. Die Union plädiert dafür, dass Rating-Agenturen interne organisatorische Regelungen veröffentlichen sollten, um so Interessenkonflikte zu vermeiden oder zu entschärfen. Entscheidend sei, dass Rating-Agenturen darlegen, wie eine Beurteilung zustande gekommen ist, sodass diese vom Markt nachvollzogen werden kann.
Die Abgeordneten beschäftigen sich darüber hinaus mit der Harmonisierung des Bankengeschäfts sowie mit dem elektronischen Zahlungsverkehr und der Schaffung eines Rechtsrahmens für einen einheitlichen Zahlungsraum. Eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden elektronischen Vertriebs könnte etwa dadurch erreicht werden, dass die Kontoeröffnung mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift zugelassen wird. Dadurch könnten Verbraucher kostengünstig und unkompliziert in den Genuss der Vorteile des einheitlichen Binnenmarkts im Finanzdienstleistungssektor kommen. Auch die Kontoführung über das Internet halten die Abgeordneten für eine wesentliche Vereinfachung sowohl für den Verbraucher als auch für die Bank. Auf der anderen Seite sollte vermieden werden, heißt es weiter, dass durch EU-Vorschriften nationale Zahlungsarten wie etwa das Lastschriftverfahren rechtlich oder praktisch unmöglich werden. Die Standards des Inlandszahlungsverkehrs, die in Deutschland sehr hoch seien, dürften sich durch eine Harmonisierung auf EU-Ebene nicht verschlechtern.
Was die internationalen Vereinbarungen über die Eigenkapitalerfordernisse der Banken ("Basel II") angeht, sollten Bundestag und Bundesregierung nach Meinung der Unionsfraktion gemeinsam die wettbewerbspolitischen und bankaufsichtsrechtlichen Bedenken der Deutschen Bundesbank prüfen. Der Bundestag solle auch dafür eintreten, "Basel II" auf alle Banken anzuwenden, um eine Zweiklassengesellschaft am Bankenmarkt zu verhindern. Schließlich wird empfohlen zu prüfen, ob der Bundestag ab 2005 ein Büro in Brüssel einrichten kann, sodass aktuelle Entwicklungen in der europäischen Finanzmarktgesetzgebung zeitnah verfolgt und parlamentarisch begleitet werden können. Die Regierung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept im Hinblick auf die weitere Entwicklung, Öffnung und Harmonisierung des europäischen Finanzbinnenmarktes vorzulegen.