hib-Meldung
276/2004
Stand: 11.11.2004
Bundesregierung soll so genanntes Caroline-Urteil bewerten
15/4079), habe wegen der unerlaubten
Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos in mehreren deutschen
Illustrierten geklagt. Zur Begründung führte das Gericht
aus, das Recht auf Meinungsfreiheit müsse in einem
ausgewogenen Verhältnis zum Grundrecht auf Schutz des
Privatlebens stehen. Die Liberalen wollen nunmehr wissen, wie die
Bundesregierung dieses Urteil bewertet. Die Fraktion will ferner
erfahren, ob die Regierung der Ansicht ist, dass das so genannte
Caroline-Urteil eine Einschränkung der Pressefreiheit in
Deutschland zur Folge hat und welche konkreten Folgen es für
die Presseberichterstattung haben wird. Welche Gründe für
die Regierung ausschlaggebend waren, auf einen Einspruch vor der
Großen Kammer des EGMR gegen das Caroline-Urteil zu
verzichten, wollen die Freien Demokraten ebenfalls in Erfahrung
bringen.
Berlin: (hib/BOB) Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland mit Urteil vom 24. Juni
dieses Jahres wegen mangelhaften gesetzlichen Schutzes der
Privatsphäre in den Medien verurteilt. Prinzessin Caroline von
Monaco, so die FDP in ihren Vorbemerkungen zu einer Kleinen Anfrage
(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_276/02