hib-Meldung
279/2004
Stand: 15.11.2004
Rechtssicherheit für die Drittmitteleinwerbung der Hochschulen schaffen
15/4144). Dazu sollen die
erwünschten und zulässigen Fälle der
Drittmitteleinwerbung und -Verwendung aus dem Geltungsbereich der
Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung nach dem Strafgesetzbuch
herausgenommen werden. Nach Meinung der Union muss eine klare
rechtliche Abgrenzung zwischen erlaubter Kooperation und
strafwürdiger Korruption geschaffen werden, um die
kontrollierte und geregelte Forschung zusammen mit der Industrie zu
ermöglichen. Bund und Länder seien nicht mehr in der
Lage, die Hochschulen über die Haushalte zu finanzieren. Um
kostenintensive Forschung zu betreiben, seien die Hochschulen daher
darauf angewiesen, Mittel auch von anderer Seite einzuwerben. Nur
so könne Anschluss an die wissenschaftliche Weltspitze
gehalten werden. Allerdings verbiete das Dienstrecht, Geschenke und
Belohnungen zu fordern oder entgegen zu nehmen. Die
Hochschulgesetze der Länder seien zwar flexibel, was die
Verwaltung des Geldes angehe, sähen jedoch zwingend eine
Anzeige des Forschungsvorhabens vor. Seit 1994 seien 1.700
Strafverfahren aufgrund dieser Vorschriften eingeleitet worden, so
die Union. Diese Zahl mache deutlich, dass die Beteiligten dem
Generalverdacht der Korruption ausgesetzt seien. In jüngster
Zeit hätten sich zahlreiche Professoren mit Strafverfahren
konfrontiert gesehen, bei denen ihnen weder Betrug noch Untreue
oder Bestechlichkeit zur Last gelegt worden seien. Der Vorwurf habe
vielmehr gelautet, sie hätten sich bei der Annahme und
Verwendung der Drittmittel wegen Vorteilsannahme strafbar gemacht.
Für die universitäre Spitzenforschung in
Drittmittelprojekten müssten daher rechtlich verlässliche
und einheitliche Bedingungen geschaffen werden. Die Abgeordneten
empfehlen, die einschlägigen Vorschriften des
Strafgesetzbuches zu ändern und das Hochschulrecht der
Länder durch den Erlass von Drittmittelrichtlinien zu
ergänzen. Die Regierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der die gewünschte Rechtssicherheit schafft und
dieses für den Wissenschafts- und Forschungsstandort "wichtige
Instrument" auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage
stellt.
Berlin: (hib/VOM) Rechtssicherheit für die erlaubte
Drittmitteleinwerbung der Hochschulen zu schaffen ist das Ziel
eines Antrages der CDU/CSU-Fraktion (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_279/03