hib-Meldung
291/2004
Stand: 25.11.2004
Regierung lehnt Bundesratsvorschläge zur strategischen Umweltprüfung ab
15/4236) vorgelegten
Gegenäußerung hat die Bundesregierung die
Vorschläge des Bundesrates zu Änderungen beim
Gesetzentwurf zur Einführung einer strategischen
Umweltprüfung und zur Umsetzung der entsprechenden
EU-Richtlinie (15/4119) fast durchgängig
zurückgewiesen. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme
erklärt, der Gesetzentwurf sei
überarbeitungsbedürftig, da er über eine
Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgehe. Dies
führe zu einem nicht erforderlichen zusätzlichen
Vollzugsaufwand. Der Anwendungsbereich sei vielmehr auf den in der
Richtlinie vorgeschriebenen Mindestumfang zu begrenzen. Dabei seien
die Verfahrensvorschriften so zu gestalten, dass insbesondere
unnötige Doppelprüfungen vermieden würden. In ihrer
Gegenäußerung erklärt nun die Regierung, dem
Anliegen der Länderkammer werde mit dem vorgelegten
Gesetzentwurf "bereits umfassend Rechnung getragen". Die Vorlage
halte sich vielmehr eng an die Vorgaben der Richtlinie und an das
UN-ECE-Protokoll über die strategische Umweltprüfung und
setze diese europarechtskonform in das nationale Recht um. Dabei
seien die einschlägige Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs und
Stellungnahmen der Europäischen Kommission einbezogen. Um
praktischen Vollzugsbedürfnissen Rechnung zu tragen, mussten
laut Regierung einzelne Vorgaben der Richtlinie "konkretisiert und
mit Leben gefüllt" werden. Dies zeige sich am Beispiel der
Feststellung von Fristen für die Beteiligung von Behörden
und Öffentlichkeit. Die Bundesregierung betont, eine
Orientierung am Richtlinienverständnis des Bundesrates
hätte dagegen Umsetzungsdefizite, zumindest aber hohe
Umsetzungsrisiken zur Folge. Dargelegt wird auch, der Gesetzentwurf
enthalte an verschiedenen Stellen Verfahrensvereinfachungen und
Regelungen zur Vermeidung von Doppelprüfungen. Durch
Feststellung des Untersuchungsrahmens werde damit in einem sehr
frühen Stadium des Verfahrens bestimmt, auf welche
Schwerpunkte sich die Prüfung der Umweltauswirkungen des
konkreten Plans oder Programms konzentrieren müsse. Damit,
sowie durch entsprechende Beschränkungen bei nachfolgenden
Plänen oder Programmen und der Zulassung von Vorhaben werde
der behördliche Ermittlungsaufwand auf das Notwendige
reduziert. Insgesamt eröffne der Entwurf den Behörden
somit eine breite Palette von Gestaltungsmöglichkeiten, die es
erlauben, entsprechende Verfahren zügig, zielführend und
effizient durchzuführen, erklärt die Regierung.
Berlin: (hib/WOL) In einer als Unterrichtung (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_291/04