hib-Meldung
297/2004
Stand: 01.12.2004
Diskriminierungsfreier Zugang im Schienennetzverkehr beschlossen
15/3280), das auf Antrag von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen in einzelnen Punkten verändert
wurde. Ohne Mehrheit blieben acht Änderungsanträge der
Fraktionen von CDU/CSU und FDP dazu; eine themengleiche
Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen (15/2743) wurde für erledigt
erklärt. Über die Gesetzesvorlage, mit der nationales an
EU-Recht angepasst werden soll, entscheidet der Bundestag am
Freitag, den 3. Dezember. Heftig umstritten war bei den
Ausschussberatungen die Frage, ob mit der geplanten Einrichtung
einer beim Eisenbahn-Bundesamt angesiedelten,
weisungsunabhängigen Trassenagentur, die über den Zugang
zum Schienennetz und das Wegeentgelt wachen soll, EU-Vorgaben
ausreichend umgesetzt werden. Aus Sicht der Union wird das Gesetz
den EU-Vorgaben nicht gerecht und könnte vor dem
Europäischen Gerichtshof angefochten werde. Deshalb stimme man
dem Gesetz nicht zu, sondern hoffe auf ein vom Bundesrat
eingeleitetes Vermittlungsverfahren. Die Fraktion bedauerte, dass
die Chance für eine Atempause in der Diskussion um eine
Trennung von Netz und Betrieb vertan wurde: "Die Deutsche Bahn AG
hätte zeigen können, dass es ihr mit dem Wettbewerb
durchaus ernst ist." Für Bündnis 90/Die Grünen blieb
die Frage der EU-Konformität letztlich offen. Die Fraktion
machte deutlich, dass sie sich weiter gehende Befugnisse der
Trassenagentur gewünscht hätte. Vor einem vom Bundesrat
möglicherweise angestrebten Vermittlungsverfahren fürchte
man sich nicht: "Nichts ist so gut, dass es nicht noch weiter
verbessert werden kann." Nach Ansicht der FDP kommt auch mit dem
Gesetz kein Wettbewerb auf den Schienenwegen zustande. Sie vertrat
die Auffassung, dass die von der Bundesregierung einzurichtende
unabhängige Stelle auch über die Trassenzuweisung sowie
die Entgelterhebung entscheiden solle und diese nicht nur
überwachen dürfe, wie dies nun festgelegt werde.
Demgegenüber bestritt die SPD, dass das Gesetz nicht
EU-konform ist. Die EU-Richtlinie fordere keine organisatorische
Trennung von Netz und Schiene. Sie unterstrich, dass bei Annahme
des Gesetzes erstmals unternehmensübergreifend
Fahrplaninformationen bereitgestellt werden müssten. Zudem
seien Schienenwege so zu verpachten, dass geleistete Investitionen
nicht zurückzuzahlen seien. Dies solle gerade kleineren
Verkehrsanbietern zugute kommen. Auch könne die Trassenagentur
bei der Festsetzung von Fahrpreisen Einspruch erheben und
müsse in einem jährlichen Bericht die Fortschritte beim
Wettbewerb auf der Schiene bilanzieren.
Berlin: (hib/SAS) Als eine "grundlegende Weichenstellung" für
das Eisenbahnwesen in Deutschland wurde am Mittwochvormittag
fraktionsübergreifend eine gesetzliche Regelung bewertet, die
die Grundlage für einen diskriminierungsfreien Zugang und
fairen Wettbewerb im Schienennetzverkehr schaffen soll. Im
Verkehrsausschuss stimmten die Koalitionsfraktionen für ein
entsprechendes Drittes Gesetz der Bundesregierung zur Änderung
eisenbahnrechtlicher Vorschriften (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_297/02