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297/2004
Stand: 01.12.2004
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Diskriminierungsfreier Zugang im Schienennetzverkehr beschlossen

Ausschuss für Verkehr und Bauwesen

Berlin: (hib/SAS) Als eine "grundlegende Weichenstellung" für das Eisenbahnwesen in Deutschland wurde am Mittwochvormittag fraktionsübergreifend eine gesetzliche Regelung bewertet, die die Grundlage für einen diskriminierungsfreien Zugang und fairen Wettbewerb im Schienennetzverkehr schaffen soll. Im Verkehrsausschuss stimmten die Koalitionsfraktionen für ein entsprechendes Drittes Gesetz der Bundesregierung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (15/3280), das auf Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einzelnen Punkten verändert wurde. Ohne Mehrheit blieben acht Änderungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU und FDP dazu; eine themengleiche Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen (15/2743) wurde für erledigt erklärt. Über die Gesetzesvorlage, mit der nationales an EU-Recht angepasst werden soll, entscheidet der Bundestag am Freitag, den 3. Dezember. Heftig umstritten war bei den Ausschussberatungen die Frage, ob mit der geplanten Einrichtung einer beim Eisenbahn-Bundesamt angesiedelten, weisungsunabhängigen Trassenagentur, die über den Zugang zum Schienennetz und das Wegeentgelt wachen soll, EU-Vorgaben ausreichend umgesetzt werden. Aus Sicht der Union wird das Gesetz den EU-Vorgaben nicht gerecht und könnte vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werde. Deshalb stimme man dem Gesetz nicht zu, sondern hoffe auf ein vom Bundesrat eingeleitetes Vermittlungsverfahren. Die Fraktion bedauerte, dass die Chance für eine Atempause in der Diskussion um eine Trennung von Netz und Betrieb vertan wurde: "Die Deutsche Bahn AG hätte zeigen können, dass es ihr mit dem Wettbewerb durchaus ernst ist." Für Bündnis 90/Die Grünen blieb die Frage der EU-Konformität letztlich offen. Die Fraktion machte deutlich, dass sie sich weiter gehende Befugnisse der Trassenagentur gewünscht hätte. Vor einem vom Bundesrat möglicherweise angestrebten Vermittlungsverfahren fürchte man sich nicht: "Nichts ist so gut, dass es nicht noch weiter verbessert werden kann." Nach Ansicht der FDP kommt auch mit dem Gesetz kein Wettbewerb auf den Schienenwegen zustande. Sie vertrat die Auffassung, dass die von der Bundesregierung einzurichtende unabhängige Stelle auch über die Trassenzuweisung sowie die Entgelterhebung entscheiden solle und diese nicht nur überwachen dürfe, wie dies nun festgelegt werde. Demgegenüber bestritt die SPD, dass das Gesetz nicht EU-konform ist. Die EU-Richtlinie fordere keine organisatorische Trennung von Netz und Schiene. Sie unterstrich, dass bei Annahme des Gesetzes erstmals unternehmensübergreifend Fahrplaninformationen bereitgestellt werden müssten. Zudem seien Schienenwege so zu verpachten, dass geleistete Investitionen nicht zurückzuzahlen seien. Dies solle gerade kleineren Verkehrsanbietern zugute kommen. Auch könne die Trassenagentur bei der Festsetzung von Fahrpreisen Einspruch erheben und müsse in einem jährlichen Bericht die Fortschritte beim Wettbewerb auf der Schiene bilanzieren.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_297/02
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