hib-Meldung
011/2005
Stand: 13.01.2005
Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur und Landkreisen auf dem Prüfstand
15/4628) heißt es, dass es
für die Vertragspartner in den Arbeitsgemeinschaften, aber
auch für die Rechtmäßigkeit der Bescheide an
Millionen von Leistungsempfängern erhebliche Konsequenzen
hätte, wenn sich Bedenken gegenüber der
verfassungsrechtlichen Zulässigkeit bestätigen sollten.
Die Abgeordneten wollen wissen, wie viele Arbeitsgemeinschaften
tatsächlich gegründet wurden und wie viele davon
arbeitsfähig sind. Die Fraktion will ferner erfahren, ob die
Regierung in diesen Arbeitsgemeinschaften einen Widerspruch zu den
Kompetenz- und Organisationsvorschriften des Grundgesetzes sieht.
Gefragt wird auch, wie die Regierung Folgen einer
Verfassungswidrigkeit von Verwaltungsakten bewertet, die von den
Arbeitsgemeinschaften erlassen worden sind.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach der
verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Regelung im
Sozialgesetzbuch, wonach Kreise und kreisfreie Städte
einerseits und die Bundesagentur für Arbeit andererseits
Arbeitsgemeinschaften gründen sollen, um die Aufgaben des
Hartz-IV-Gesetzes gemeinsam wahrzunehmen. In einer Kleine Anfrage
(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_011/02