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067/2005
Stand: 09.03.2005
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Bevölkerung besser vor militärischem Fluglärm schützen

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Für einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und deshalb am Mittwochvormittag die zugrunde liegende Eingabe einstimmig an die Bundessregierung "als Material" überwiesen und den Fraktionen des deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Der Petent wendet sich seit 1997 dagegen, dass über seinem Wohnort im Landkreis Cuxhaven von der Bundeswehr Tief- und Überschallflüge durchgeführt werden. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, dass trotz der "erheblichen Belästigung und nicht auszuschließenden gesundheitlichen und materiellen Schäden" das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) darauf beharrt, militärische Flugübungen auch über seinen Wohnort durchzuführen. Das BMVg sieht dagegen in seiner Stellungnahme keinen Anlass tätig zu werden. Der Wohnort des Petenten gehöre wie nahezu das gesamte Bundesgebiet zu den Regionen, in denen militärische Tiefflüge geübt würde. Dabei werde grundsätzlich eine Mindesthöhe von 1000 Fuß (rund 300 m) eingehalten. Die Flüge würden nach dem Prinzip der freien Streckenwahl geplant und durchgeführt, um einer größtmöglichen Entflechtung des Flugbetriebs zu erreichen. Die Nato müsse daher in der Lage sein, unbekannte Flugzeuge schnell zu identifizieren und zu bekämpfen. Diese Abfangeinsätze müssten ständig geübt werden. Für die Mitglieder des Petitionsausschusses ist es grundsätzlich sinnvoll, den Übungsbetrieb nicht auf wenige Regionen zu beschränken, um die Belastungen der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Angesichts der Besiedlungsdichte des Bundesgebietes sowie der großen Geschwindigkeit der Flugzeuge sei es nicht möglich, nur über unbewohntem Gebiet zu fliegen. Im Übrigen seien bereits erhebliche Teile der fliegerischen Ausbildung ins Ausland oder Übersee verlagert worden. Eine komplette Verlagerung aller Tiefflüge ins Ausland seien Grenzen gesetzt, da Übungen auch im "Einsatzgebiet" notwendig seien. Nach einem Sachverständigengutachten seien gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Fluglärm bei den militärischen Tiefflügen nicht zu befürchten. Materielle Schäden an Gebäuden seien nach einer Untersuchung des BMVg selbst an historischen Gebäuden "nahezu" ausgeschlossen. Deshalb konnten sich die Mitglieder des Petitionsausschusses der Forderung des Petenten nach völliger Einstellung des militärischen Flugbetriebs über seinem Wohnort nicht anschließen. Doch hält der Ausschuss eine "nachhaltige Verbesserung" des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm weiterhin für dringend erforderlich und geht davon aus, dass sich die Bundesregierung dieses Problems annehmen und Lösungsvorschläge unterbreiten wird..
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_067/01
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