hib-Meldung
140/2005
Stand: 19.05.2005
Zur Anrechnung der Eigenheimzulage beim Arbeitslosengeld II Stellung nehmen
15/5499) heißt es, nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch würden sowohl die
Eigenheimzulage als auch Baukindergeld als Einkommen angerechnet.
Dies führe dazu, dass kinderreiche Familien mit dem um die
Eigenheimzulage gekürzten Arbeitslosengeld II die Tilgung
für ihr selbst genutztes Einfamilienhaus nicht mehr tragen
könnten und damit nur noch der Verkauf oder die
Zwangsvollstreckung bleibe. Die Fraktion erkundigt sich, ob der
Regierung solche Fälle bekannt sind und wie sich in diesen
Fällen die Kosten für die im Anschluss anfallenden
Mietzahlungen im Verhältnis zu den Schuldzinsen darstellen.
Ebenso soll die Regierung die Aussage bewerten, dass der Sinn der
steuerlichen Subventionierung durch die Zulage, nämlich der
Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnung, dadurch in sein
Gegenteil verkehrt wird, dass die Zulage auf die Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts angerechnet wird. Schließlich
wird gefragt, ob die Regierung die Aufnahme der Zulage als
Schonvermögen für einen geeigneten Weg hält, um
unerwünschte Immobilienverkäufe von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern zu verhindern.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion möchte von der
Bundesregierung wissen, in wie vielen Fällen die
Eigenheimzulage bei der Berechnung des Anspruchs auf
Arbeitslosengeld II als Vermögen angerechnet worden ist. In
einer Kleinen Anfrage (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_140/04