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12.04.2000
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Bundestagsverwaltung fordert von
CDU weitere Aufklärung

In einem Schreiben vom 11. April dieses Jahres an die Anwälte des CDU-Bundesverbandes beschreibt die Bundestagsverwaltung den derzeitigen Sachstand der Prüfung von Rechenschaftsberichten der CDU und fordert weitere Aufklärung.

Aufklärungsbedürftig ist aus der Sicht des Deutschen Bundestags als mittelverwaltender Behörde weiterhin:

Weitere Fragen betreffen den Komplex Doerfert für die Jahre 1995 wie 1998. Hierzu macht die Bundestagsverwaltung einen Vorbehalt im Hinblick auf laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu den 1998 erfolgten Spenden und mahnt zu Spenden aus dem Jahr 1995 noch ausstehende Antworten seitens der CDU an. Hinsichtlich ungeklärter Mittelzuflüsse aus den Jahren 1993 bis 1998 in Höhe von über 2,4 Millionen DM (sog. Kohl-Spenden) wird die CDU aufgefordert, "soweit wie möglich aufzuklären und offen zu legen".

Bezüglich der Treuhandkonten der CDU in den Jahren 1989 bis 1992 kündigt die Bundstagsverwaltung ein gesondertes Schreiben an. Für die Richtigkeit aller noch vorzunehmenden Sachverhaltsprüfungen wird eine Bestätigung der Wirtschaftsprüfer verlangt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2000/pz_000412
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