Petitionsausschuss: Vergütung der Psychotherapeuten
verbessern
Für eine Verbesserung der Vergütung der Psychotherapeuten setzte sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner heutigen Sitzung ein.
"Der Ausschuss stellte dringenden Handlungsbedarf fest, um die Existenz der Psychotherapeuten zu sichern und eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit psychotherapeutischen Leistungen zu gewährleisten", sagte die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Heidemarie Lüth, PDS. Der Beratung lägen mehr als 3.000 sachgleiche Eingaben aus dem ganzen Bundesgebiet vor, in denen vor allem eine zu niedrige Vergütung der Psychotherapeuten beanstandet werde. Aufgrund des am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetzes sei für die Psychotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 1999 ein Budget festgelegt worden, das weit hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückbleibe, beanstandeten die Petenten. "Im Rahmen der von uns eingeleiteten parlamentarischen Prüfung hat das Bundesministerium für Gesundheit zwar geäußert, die vorgetragene Kritik zu prüfen und mitgeteilt, Stellungnahmen der Verbände und der kassenärztlichen Bundesvereinigung einzuholen", sagte Heidemarie Lüth, "da im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages jedoch bereits zwei Gesetzentwürfe zur Sicherung einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung beraten werden, haben wir im Petitionsausschuss übereinstimmend beschlossen, eine Stellungnahme des Gesundheitsausschusses einzuholen und danach die Beratung der Eingaben fortzusetzen."