Das bürgerschaftliche Engagement hat Zukunft
Erste Bilanz nach rund sechs Monaten Kommissionsarbeit
Nach rund einem halben Jahr Arbeit zieht der Vorsitzende der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements", Dr. Michael Bürsch (MdB), eine erste positive Bilanz:
Die Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen
Engagements" hat im ersten halben Jahr seit ihrem Bestehen
erfolgreich die Weichen für ihre Kommissionsarbeit gestellt.
Die Kommission steht von Anfang an in einem intensiven Dialog mit engagierten Bürgerinnen und
Bürgern und den Betroffenen sowie den Bundes- und
Länderministerien, Verbänden, Organisationen,
Institutionen, Gruppen und Selbsthilfegruppen. Ein wichtiger
Schritt auf diesem Weg war die erste öffentliche
Dialog-Veranstaltung am 26. Juni 2000. Damit ist es gelungen, die
Arbeit der Kommission einem breiten Publikum nahezubringen und mit
den ehrenamtlich Engagierten direkt ins Gespräch zu kommen.
Ihren Dialog mit der Öffentlichkeit wird die Kommission am
11./12. November 2000 mit einer öffentlichen Verbände-Anhörung in Berlin fortsetzen.
Die Kommission hat bereits eine umfassende schriftliche Abfrage an
über 400 Verbände und Institutionen gestartet. Ein
repräsentativer Teil dieser Verbände wird dann am 11./12.
November 2000 bei der öffentlichen Anhörung noch einmal
die Möglichkeit erhalten darzulegen, "wo genau der Schuh
drückt" und welche bürokratischen Hemmnisse dem
bürgerschaftlichen Engagement entgegenstehen.
Aufgrund der bisherigen intensiven und fundierten Arbeit in ihren
drei Arbeitsgruppen mit den Schwerpunkten "Bürgerschaftliches
Engagement und Zivilgesellschaft", "Bürgerschaftliches
Engagement und Erwerbsarbeit" und "Bürgerschaftliches
Engagement und Sozialstaat" wird es der Enquete-Kommission
möglich sein, im Sommer nächsten Jahres die vorgesehene
Bestandsaufnahme abzuschließen und Handlungsempfehlungen
vorzulegen.
Zur weiteren Unterstützung ihrer Arbeit und mit dem Ziel,
schnell zu pragmatischen Lösungen zu kommen, die das
bürgerschaftliche Engagement in Deutschland fördern, hat
die Kommission Gutachten an
Sachverständige vergeben. Diese nehmen unter anderem den
Motivationswandel bürgerschaftlichen Engagements im
allgemeinen und bei Arbeitslosen und Erwerbstätigen im
Besonderen ins Visier. Analysiert werden sollen ferner die
spezielle Situation in Ostdeutschland und die Rolle von Wohlfahrts-
und Jugendverbänden bei der Förderung und
Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements. Die
Förderung bürgerschaftlichen Engagements auf der
Länderebene und die öffentliche Engagementförderung
im europäischen Vergleich werden ebenfalls analysiert. Auch
aktuelle Fragen fließen in die Kommissionsarbeit ein. So wird
die Kommission sich auch mit der Frage des Rechtsextremismus und
der Förderung von Zivilcourage beschäftigen.
Rechtliche Regelungen können bürgerschaftliches
Engagement nachhaltig fördern. Sie können Engagierte
schützen (z.B. vor Haftung), ihre Kosten ausgleichen (z.B.
durch Aufwandsentschädigungen) und gezielt Anreize zum
Engagement schaffen (z.B. durch Rentenanwartschaften). Bestehende
Gesetze sind aber oft kompliziert und hinderlich. Eine
wissenschaftliche Bestandsaufnahme der vielen Rechtsbereiche, mit
denen engagierte Menschen zu tun haben, fehlt bisher jedoch. Die
Kommission wird mit einem praxisorientierten Rechtsgutachten diese Lücke schließen
und gerade aus diesem Gutachten zahlreiche Handlungsempfehlungen
für die Politik entwickeln.
Die Kommission ist auf gutem Wege: Wir haben seit dem Frühjahr
durch gemeinsame Anstrengungen aller Kommissionsmitglieder gute
Voraussetzungen geschaffen, unser gesetztes Ziel zu erreichen und
für Bund, Länder und Kommunen Vorschläge vorzulegen,
um die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches
Engagement zu verbessern. Bei dieser Arbeit sind wir schon jetzt
hervorragend durch Experten und viele ehrenamtlich Tätige
unterstützt worden. Das macht uns Mut für den vor uns
liegenden Weg!