Parteifinanzen: Bundestagspräsident Thierse für Sprungrevision Zustimmung der CDU erforderlich
Nachdem die schriftliche Begründung des Urteils des
Berliner Verwaltungsgerichts vom 31. Januar 2001 beim Deutschen
Bundestag eingegangen ist und geprüft wurde, hat
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse heute die CDU zur
Zustimmung aufgefordert, dieses Urteil direkt vom
Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Das Verwaltungsgericht hatte am 31. Januar 2001 den Bescheid
über die Rückforderung von 41 Millionen DM staatlicher
Parteienfinanzierung von der CDU aufgehoben. Die am 23. Februar
2001 vorgelegte schriftliche Urteilsbegründung ist
sorgfältig geprüft worden. Sie vermag nicht
überzeugend zu begründen, warum es für die
finanzielle Unterstützung einer Partei aus Steuermitteln
gleichgültig sein soll, wenn der Rechenschaftsbericht dieser
Partei wesentliche Teile des Parteivermögens verschweigt. Den
maßgeblichen Gesichtspunkt der Rechenschaftspflicht der
Parteien, nämlich die Transparenz über die
Parteifinanzen, lässt das Urteil außer Acht. Damit ist
klar, dass es bei diesem erstinstanzlichen Urteil nicht bleiben
kann.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung hat das
Gericht die Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht
zugelassen. Dessen Präsident hat öffentlich in Aussicht
gestellt, dass der Fall dort bis Jahresende entschieden werden
könnte.
Für die Einlegung der Sprungrevision ist die Zustimmung des
Prozessgegners erforderlich. Würde die CDU, deren Entscheidung
binnen einer Woche erbeten ist, die Zustimmung verweigern, bliebe
nur der Weg der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin. Erst
nach dessen Urteil wäre die Möglichkeit eröffnet, im
Wege einer erst dann einzulegenden Revision eine
höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.
Bundestagspräsident Thierse will eine möglichst rasche
Klärung dieser auch verfassungsrechtlich bedeutsamen Fragen.
"Eine baldige höchstrichterliche Entscheidung würde es
ersparen, dieses Thema auch noch im Wahljahr 2002 öffentlich
behandeln zu müssen", erklärte der
Bundestagspräsident.