Initiative der Kinderkommission trägt Früchte: Bundestag berät Verlängerung der Einbürgerungsfrist für Kinder
Kinder ausländischer Herkunft, die in den 90er Jahren in
der Bundesrepublik geboren worden sind, sollen noch bis Ende 2002
das Recht auf doppelte Staatsangehörigkeit haben.
Der Deutsche Bundestag befasst sich am heutigen Donnerstag in 1.
Lesung mit entsprechenden Gesetzentwürfen, die dieses Ziel
verfolgen und mit deren Hilfe die Gebühren für die
Einbürgerung dieser Kinder gesenkt werden sollen.
Die Kinderkommission hatte sich bereits im Spätsommer
vergangenen Jahres dafür stark gemacht, die Gültigkeit
von § 40b Staatsangehörigkeitsgesetz zu verlängern.
Dieser Paragraph eröffnete in Deutschland geborenen Kindern
bis zu 10 Jahren bis Ende 2000 das Recht, zusätzlich zur
Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche
Staatsangehörigkeit anzunehmen. Leider machten nur wenige
Eltern Gebrauch von dieser Regelung. Ein Grund dafür waren die
Fehlinformationen der Eltern und die hohen Gebühren von 500
DM. Die Mitglieder der Kinderkommission, die Abgeordneten Rolf
Stöckel (SPD), Ingrid Fischbach (CDU/CSU), Ekin Deligöz
(Bündnis 90/Die Grünen, Vorsitzende), Klaus Haupt
(F.D.P.) und Rosel Neuhäuser (PDS), setzten sich deshalb
dafür ein, die Frist der Regelung zu verlängern und die
Gebühr zu senken, um Kindern diese Chance auf Integration
nicht zu verbauen.
Eine nahtlose Verlängerung ist leider nicht mehr möglich.
Dennoch freut sich die Kinderkommission, dass eine
Anschlusslösung des Problems nun auf den Weg gebracht ist. Die
Kommission appelliert an den Bundestag, seine Beratungen schnell
abzuschließen und an den Bundesrat, dem Ergebnis zügig
zuzustimmen, damit "ausländischen" Mädchen und Jungen mit
dem Angebot der Staatsangehörigkeit ein Gefühl der
Zugehörigkeit vermittelt werden kann.
Verantwortlich für diesen Textinhalt ist das Sekretariat der
Kinderkommission; Telefon: (030) 227 32948.