Bundestagspräsident Thierse präsentiert vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Charta der Pflichten von Staaten
Sperrfrist: 15 Uhr
Es gilt das gesprochene Wort
In einer Rede vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats
in Straßburg würdigt Bundestagspräsident Wolfgang
Thierse das Wirken des Europarats insbesondere im Hinblick auf die
Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und
fordert zu einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe auf.
Bundestagspräsident Thierse präsentiert zugleich eine
zusammen mit dem ehemaligen italienischen
Parlamentspräsidenten, Luciano Violante, sowie dem
Präsidenten der französischen Nationalversammlung,
Raymond Forni, entwickelte Initiative zu einer Charta der Pflichten
von Staaten auf der Grundlage der Menschenrechte als gemeinsamer
Bestand aller Zivilisationen und Kulturen. Er lädt
darüber hinaus die Parlamentarische Versammlung des Europarats
zur Frühjahrstagung 2003 nach Berlin ein. In der Rede vor den
Parlamentariern erklärt Bundestagspräsident
Thierse:
"Ihre Einladung, verehrter Lord Russell-Johnston, den Europarat zu
besuchen, habe ich gerne angenommen - und zwar aus Neigung, nicht
etwa aus Pflicht. Der Besuch in Straßburg liegt mir deshalb
so sehr am Herzen, weil der Europarat im Bereich der Menschenrechte
und der Demokratisierung herausragende Bedeutung hat. Mit seinen
Programmen und seiner Expertise hat er sich ein hervorragendes
Image erworben.
Während die Europäische Union - gemeinsam mit den
assoziierten Staaten - an der Erweiterung noch intensiv arbeitet,
hat der Europarat diesen Schritt schon fast abgeschlossen und eine
wirklich paneuropäische Dimension erreicht. Damit wird er den
zwölf Sternen der europäischen Flagge gerecht, die hier
im Europarat seit 1955 für Harmonie und Vollkommenheit stehen
und ganz Europa repräsentieren. Es ist bemerkenswert, wie
früh sich gerade die Versammlung bereits als Sprecherin der
öffentlichen Meinung aller Europäer verstanden hat. Als
demokratisch legitimierte Vertreter haben die Mitglieder der
Parlamentarischen Versammlung dieses Anliegen immer
unterstützt, unabhängig von den diplomatischen
Zwängen ihrer Regierungen.
Wer in Arbeitsdokumenten aus der Anfangszeit nachliest,
stößt auf einen Bericht von 1950, der im Zusammenhang
mit dem Verhältnis des Europarates zu Osteuropa
ausdrücklich die "abwesenden Mitglieder der europäischen
Familie" anspricht und zusichert: "Dieses demokratische Europa
bleibt für alle augenblicklich von einem undemokratischen
Regime unterdrückten Völker offen bis zu dem Tage, an dem
sie sich befreit haben werden".
Diese Aussage gewinnt gerade zur Zeit wieder an Aktualität,
wenn die Stellungnahme zu den Aufnahmeanträgen der
Bundesrepublik Jugoslawien und von Bosnien-Herzegowina ansteht. Wir
alle hoffen auf eine positive Entwicklung der Verhältnisse vor
Ort und darauf, dass die beiden Länder bald gemeinsam
Vollmitglied des Europarates werden können. Die Normen und
Standards müssen natürlich erfüllt sein. Ebenso wie
in der Europäischen Union ist es wichtig, dass jedes
Bewerberland an seinen Fortschritten gemessen wird und dies allein
den Zeitpunkt der Aufnahme bestimmt. Auch Belarus hat den Wunsch,
den Sondergaststatus zu erhalten. Die internationale Bewertung der
anstehenden Präsidentschaftswahlen wird der nächste
Prüfstein sein, der über das weitere Verhältnis
zwischen Europarat und Belarus entscheidet.
Eine der großen Herausforderungen, der sich nicht allein der
Europarat gegenübersieht, ist die Lage auf dem Balkan und im
Kaukasus. Der diesjährige Karlspreisträger György
Konrad hat in seiner Rede deutlich gemacht, wie wichtig in
Südosteuropa, in einer Region der ethnischen Vielfalt, die
Garantie der Minderheiten- und Menschenrechte ist.
Erfolge werden hier und in anderen Krisengebieten nur dann zu
verzeichnen sein, wenn die Zusammenarbeit mit anderen vor Ort
tätigen Akteuren, insbesondere der OSZE, weiter vorangetrieben
wird. Als Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen
Versammlung der OSZE liegt mir eine enge Abstimmung zwischen den
beiden Organisationen besonders am Herzen. Die Vielfalt der
Organisationen in Europa ist eine Chance, kann aber auch verwirren.
Zusammenarbeit ist deshalb ein Gebot der Stunde. So sollte zum
Beispiel der Europarat unbedingt einbezogen werden, wenn die
Zusammenarbeit zwischen OSZE und Europäischer Union
formalisiert wird.
Angesichts der fast abgeschlossenen Erweiterung und im Zuge der
Reform des Europarates wurde inzwischen der Ausschuss für die
Beziehungen zu den Nichtmitgliedsländern aufgelöst und
für die verbleibenden Aufgaben in diesem Bereich ein
Unterausschuss eingerichtet. Wenn ein Gremium mangels Aufgaben
überflüssig geworden ist, zeugt dies in den meisten
Fällen von guter getaner Arbeit. Bereits vor Jahren hat der
damalige Schweizer Ausschussvorsitzende Peter Sager treffend
kommentiert, dies sei der einzige Ausschuss, der daran arbeite,
sich selbst überflüssig zu machen, indem er dazu
beitrage, die Beziehungen zwischen Osteuropa und dem Europarat zu
vertiefen. Das ist offensichtlich gelungen.
Genau umgekehrt ist es mit dem Europarat. Ich mache mir keine
Sorgen darüber, dass er sich überflüssig machen oder
vielleicht in die Bedeutungslosigkeit versinken könnte. Da die
EU-Erweiterung in absehbarer Zeit nicht den ganzen Kontinent
umfassen kann, muss der Europarat als einzige
gesamteuropäische Organisation seinen Platz behalten.
Ver-gessen wir nicht: Es war der Europarat, der sich als erster die
gesamteuropäische Idee zum Ziel gesetzt hat.
Neben den Beziehungen zu den Bewerberländern und der
Zusammenarbeit mit Europäischer Union und OSZE gibt es auch in
den Ländern, die bereits Mitglieder sind, noch genug zu tun.
Mit der Aufnahme in eine internationale Organisation fängt die
Zusammenarbeit zumeist erst an. Denn formal Mitglied zu sein,
heißt noch lange nicht, integriert zu sein.
Eines der Ziele des Europarates ist zum Beispiel die Harmonisierung
des Rechts: Gemeinsam erarbeitete Konventionen setzen an die Stelle
einer Vielzahl bilateraler Verträge, einen einheitlichen
rechtlichen Rahmen für bestimmte Bereiche. So wurde in der
jüngeren Vergangenheit zum Beispiel lange um die einzelnen
Bestimmungen der sogenannten Bioethik-Konvention gerungen, bei der
es jetzt um ein Zusatzprotokoll über die Transplantation von
Organen und Geweben menschlichen Ursprungs geht. Auch mit dem
Übereinkommen über die Datennetzkriminalität hat der
Europarat Neuland betreten. Ungefähr zehn Jahre haben die
Verhandlungen zur Ausarbeitung des ersten europäi-schen
Übereinkommens zur Bekämpfung der Kriminalität im
Internet gedauert, das demnächst zur Zeichnung offen gelegt
werden soll. Damit gehen Regierungsvertreter und Parla-mentarier
Themen an, die in den einzelnen Mitgliedsländern selbst heftig
umstritten sind und für die es oft noch nicht einmal nationale
Regelungen gibt.
Wichtigster Meilenstein und bleibender Verdienst des Europarates
war die Unterzeichnung der Europäischen
Menschenrechtskonvention vor gut fünfzig Jahren und der Aufbau
des zugehörigen juristischen Systems bis hin zur Schaffung des
Europäischen Menschengerichtshofes. Zu diesem Grundkonsens
gehört die Abschaffung der Todesstrafe.
Heute kann sich kein neues Mitglied mehr der Verpflichtung
entziehen, das Protokoll Nr. 6 zur Abschaffung der Todesstrafe zu
unterzeichnen und die Todesstrafe abzuschaffen. Seit einigen Jahren
sind in den Ländern, die Mitglied des Europarates sind, keine
Todesurteile mehr vollstreckt worden. Im Deutschen Bundestag haben
wir vor kurzem einstimmig einen Antrag zur Abschaffung der
Todesstrafe angenommen, indem wir ausdrücklich würdigen,
dass sich der Europarat aktiv und erfolgreich darum bemüht,
seinen Mitgliedsbereich zu einem "Kontinent ohne Todesstrafe" zu
machen. Darüber hinaus haben wir unsere Bundesregierung dazu
aufgerufen, sich im Rahmen der UNO für Resolutionen und andere
völkerrechtliche Instrumente einzusetzen, die sich für
die Abschaffung der Todesstrafe weltweit aussprechen. Denn die
Bemühungen müssen weiter gehen.
Gestern haben Sie hier in der Versammlung über die Abschaffung
der Todesstrafe in Ländern mit Beobachter-status beim
Europarat debattiert. Letzte Woche hat in Straß-burg eine
Konferenz zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe stattgefunden,
zu der die Vereinigung "Gemeinsam gegen die Todesstrafe" eingeladen
hatte. Sie, Herr Kollege Lord Russell-Johnston waren dabei. Auch
wenn ich wegen dringender Verpflichtungen in Berlin nicht dabei
sein konnte, habe ich die Initiative von Beginn an
unterstützt. Die Todesstrafe ist eine inhumane Strafe, deren
Abschreckungswirkung zweifelhaft ist, deren negative Folgen
insbesondere für das Rechtsbewusstsein erheblich sind. Denn
Irrtümer kann auch das beste Justizsystem nicht
ausschließen, und eine Exekution kann nie wieder ungeschehen
gemacht werden. Es gibt keine Ausnahmen für das Menschenrecht
auf Leben. Für die Verbrechensbekämpfung stehen auch
andere Mittel zur Verfügung, die nicht im Widerspruch zu den
Menschenrechten stehen. Deshalb wiederhole ich den Appell und rufe
alle Länder dieser Welt dazu auf, die Exekution für zum
Tode verurteilte Personen auszusetzen und die Todesstrafe
endgültig und per Gesetz abzuschaffen.
Der Europarat wird auch in Zukunft neue und wichtige Themen angehen
müssen. Dabei sollte die Parlamentarische Versammlung aber
nach Möglichkeit frühzeitiger und stärker in die
Ausarbeitung europäischer Übereinkommen eingebunden
werden. Es mag ja vertragsgerecht sein, wenn die Entwürfe
zunächst von den Vertretern der Regierungen ausgehandelt und
der Parlamentarischen Versammlung erst später zur
Stellungnahme übersandt werden. Damit wird aber der
große Vorteil verspielt, dass die im Europarat vertretenen
Parlamentarier auch Mitglied ihrer nationalen Parlamente und damit
ein Bindeglied zwischen nationaler und europäischer Ebene
sind. Eine frühzeitige Einbindung kann daher die Ratifizierung
der Übereinkommen in den nationalen Parlamenten beschleunigen
und - das sage ich als Präsident eines Parlaments - die
Qualität von Übereinkommen durchaus verbessern.
Meine Damen und Herren, eine erfolgreiche Zusammenar-beit auf
europäischer Ebene setzt eines voraus: Alle alten und neuen
Mitgliedsländer des Europarates müssen ihre Pflichten und
Verpflichtungen vollständig einhalten. Dies scheint auf dem
Papier selbstverständlich zu sein, ist es aber in der
Wirklichkeit leider nicht. Immerhin ist es bemerkenswert, dass sich
hier im Europarat souveräne Regierungen freiwillig einer
internationalen Kontrolle unterwerfen. Neben den juristischen
Verfahren, die aus dem Beitritt zur Menschenrechtskonvention
resultieren, ist das politische Monitoring-System des Europarates
einmalig. Inzwischen hat es für die anstehende Erweiterung der
Europäischen Union und die Heranführung von
Beitrittskandidaten an die EU an Bedeutung gewonnen.
Das Monitoring-System muss weiter entwickelt werden, damit der
Europarat in seinem Kernbereich, der Förderung und Wahrung von
Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, erfolgreich
bleibt.
An der Überprüfung der Mitgliedsländer sind
inzwischen alle Organe des Europarates beteiligt und ergänzen
sich in ihrer Arbeit. Für die Vertreter der nationalen
Regierungen ist das Prinzip der gleichberechtigten,
nichtdiskriminierenden Zusammenarbeit besonders wichtig. Die
parlamentarische Versammlung ist jedoch vor allem ein politisches
Organ, dessen Wille die gegenwärtig wichtigsten politischen
Strömungen in Europa reflektiert. Sie als Parlamentarier
können oft deutlicher werden und offener sein als Entsandte
der Regierung. Wichtig sind aber feste Regeln und formalisierte
Verfahrensabläufe, die das Überwachungssystem transparent
und die Ergebnisse für die Mitgliedsländer akzeptabel
machen.
Überwachen heißt aber auch, notwendige Konsequenzen
ziehen zu können für den Fall, dass Pflichten und
Verpflichtungen nicht eingehalten werden. In zwei Fällen
hatten Sie hier in der Parlamentarischen Versammlung heiße
Debatten über die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für
den Übergang vom Dialog zu Sanktionen gekommen ist.
Einmal ging es dabei um die Nichteinhaltung von Verpflichtungen
durch Russland, im anderen Fall um die Ukraine. Für beide
Seiten sind solche Situationen kompliziert. Herauszufinden, was
wirklich geschehen ist, ist dann schwierig, wenn man auf -
häufig einseitige - oder auch widersprüchliche
Berichterstattung angewiesen ist. Die Gemeinsame Arbeitsgruppe der
Parlamentarischen Versammlung leistet einen wertvollen Beitrag
dazu, umstrittene Sachverhalte aufzuklären. Niemand soll hier
auf die Anklagebank. Es geht um den konstruktiven Dialog. Es geht
darum, dass jedes einzelne Mitglied dieser Versammlung bei den
Verantwortlichen in seinem Land für die Prinzipien des
Europarates wirbt.
Es ist unübersehbar: Die Versammlung - und mit ihr der
Europarat - ist seit der Gründung deutlich politischer
geworden. Über die Rolle von parlamentarischer Diplomatie bei
der Gestaltung einer dauerhaften, von demokratischer Sicherheit
geprägten Ordnung in Europa ist inzwischen viel geschrieben
worden. Der Europarat in seiner Gesamtheit leistet einen
längst unverzichtbaren Beitrag zur Formulierung der
Außenpolitik seiner Mitgliedsländer und ist sich seiner
Verantwortung als Kontakt- und Vermittlungsstelle bewusst. Was wir
jedoch heute mehr denn je brauchen, ist eine Debatte über die
zukünftige politische Rolle des Europarates.
Europäische Union, Europarat und OSZE - jede dieser
Institutionen hat ihr politisches Gewicht. Um noch effizienter
arbeiten zu können, muss das jeweilige Profil mit klaren
Prioritäten geschärft und so abgestimmt werden, dass sich
die Institutionen ergänzen. Die Bürgerinnen und
Bürger müssen erkennen können, wer welchen Beitrag
zur Sicherheit der Demokratie auf unserem Kontinent leistet.
Übrigens - gerade die Transparenz Ihrer Arbeit für die
Bürgerinnen und Bürgern ist eine dauerhafte Aufgabe. Die
Ideen, Werte und Aktivitäten des Europarates müssen so
"verpackt" werden, dass sie von den Menschen verstanden wird.
Wenn es also um die zukünftige politische Rolle des
Europarates geht, dann müssen Sie sich fragen lassen, wo die
Stärken des Europarates gegenüber denen der OSZE und der
EU liegen. Sie können selbst dazu beitragen, das Profil des
Europarates als standard- und normsetzende Organisation im Bereich
Menschenrechte und Demokratisierung durch eine Konzentration auf
die Kernaufgaben weiter zu stärken. Dies schließt neue
Überlegungen ein, wie zum Beispiel die Urteile des
Menschengerichtshofes vollstreckt und das politische
Monitoring-System weiter entwickelt werden kann.
Ende letzten Jahres fanden gleich zwei für den
Menschenrechtsschutz in Europa wichtige Ereignisse statt. Am 4.
November haben wir zunächst in Rom den 50. Jahrestag der
Europäischen Menschenrechtskonvention gefeiert. Einen Monat
später wurde dann in Nizza die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union proklamiert. Der Europarat spricht sich
seit langem für einen Beitritt der Europäischen Union zur
Europäischen Menschenrechtskonvention aus und fordert
entsprechende Änderungen des Vertragstextes, um die notwendige
Kohärenz zwischen Konventions- und Gemeinschaftsrecht
herzustellen. Die Diskussion über die Notwendigkeit eines
wirksamen Schutzes der Menschenrechte müssen wir aber nicht
nur hier in Europa führen, sondern wir müssen sie in den
repräsentativen Institutionen in der ganzen Welt in die Wege
leiten, was dann übrigens leichter wäre.
Auf Anstoß meines italienischen Kollegen Luciano Violante,
dessen Amtszeit nach den Wahlen Anfang Mai gerade zu Ende gegangen
ist, und mit dem französischen Kollegen Raymond Forni haben
wir hierzu eine Initiative ergriffen. Das Ergebnis ist eine Charta
der Pflichten von Staaten, bei der wir davon ausgegangen sind, dass
das Fundament der Menschenrechte gemeinsamer Bestand aller
Zivilisationen und Kulturen der Welt ist. Es ist dieser universelle
Charakter, der die Achtung der in der Charta aufgezählten
Pflichten unserer Meinung nach zu einer moralischen Verpflichtung
für alle Staaten macht. Wir appellieren deshalb an alle
Staaten, die Charta unter Achtung ihrer kulturellen und rechtlichen
Traditionen zu verabschieden. Dabei geht es eigentlich um einen
Grundbestand an scheinbaren Selbstverständlichkeiten.
Die Charta soll eine Selbstverpflichtung der Staaten darstellen,
Verurteilte nicht zu töten sowie Gefangene weder zu foltern
noch grausam, unmenschlich, auf eine die Menschenwürde
verletzende Art zu behandeln. Staatliche Gewalt soll immer gerecht
und angemessen angewendet werden. Versklavung, Menschenhandel und
jede Art von Diskriminierung müssen abgeschafft werden. Jedes
Land soll einen angemessen Anteil der eigenen Ressourcen zur
Armutsbekämpfung und für die Gesundheit und Ausbildung
der Menschen investieren. Der Text der Charta kann durchaus noch
weiter entwickelt werden und soll vor allem eine breite Diskussion
über den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in
der ganzen Welt anstoßen. Es wäre schön, wenn unser
Entwurf beispielsweise bei der nächsten IPU-Konferenz im
September in Burkina Faso, auf der Konferenz der
EU-Parlamentspräsidenten im September in Stockholm und auch im
Rahmen der Konferenz der Parlamentspräsidenten des Europarates
nächstes Jahr in Zagreb erörtert werden
könnte.
Unser Ziel ist es, dass irgendwann alle Staaten in der ganzen Welt
ihr Handeln auf der Grundlage universeller Werte legitimieren -
gegenüber den eigenen Bürgerinnen und Bürgern und
gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft. Wir haben
erste Schritte getan, aber noch sind wir von diesem Ziel weit
entfernt. Wir erreichen es allerdings schneller, wenn wir alle
beharrlich bleiben und an einem Strang ziehen.
Die Gelegenheit meines Besuchs bei Ihnen hier in Straßburg
möchte ich dazu nutzen, im Namen des Deutschen Bundestages die
Parlamentarische Versammlung zur Abhaltung ihrer
Frühjahrstagung 2003 nach Berlin einzuladen. Der Deutsche
Bundestag freut sich, dann im Reichstagsgebäude Ihr Gastgeber
sein zu dürfen."
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