Sachverständigen-Hearing des Wirtschaftsausschusses zur Kraft-Wärme-Kopplung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des
Bundestages hat am 27. Juni 2001 unter Vorsitz von Matthias
Wissmann ein Sachverständigen-Hearing zur
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) durchgeführt. Als
Sachverständige waren Vertreter des Verbandes Kommunaler
Unternehmen (VKU), des Verbandes der industriellen Energie- und
Kraftwirtschaft (VIK), des Verbandes der deutschen
Verbundwirtschaft (VdV), des Verbandes Deutscher Maschinen- und
Anlagenbau (VDMA) sowie des deutschen Instituts für
Wirtschaft, Forschung und des Ökoinstituts wie auch der
Gewerkschaft (Ver.di) geladen.
Angesichts der soeben paraphierten Einigung zwischen der
Bundesregierung und der Stromwirtschaft über eine
Selbstverpflichtung zum KWK-Ausbau konzentrierte sich die Befragung
auf die Auswirkungen und Perspektiven vor dem Hintergrund dieser
Einigung.
Nach Auffassung der Mitglieder der Koalitionsfraktionen im
Ausschuss stellt der erzielte Kompromiss, im Rahmen der
Selbstverpflichtung bis zum Jahre 2010 den
Kohlendioxydausstoß um 23 Millionen Tonnen durch KWK zu
reduzieren, einen großen Erfolg in Richtung einer Erreichung
des Klimaschutzzieles dar. Vertreter der Wirtschaft stellten die
Belastungen für den Strommarkt da.
Der Vertreter des Verbands der deutschen Verbundwirtschaft
äußerte sich dahingehend, dass die erzielte Vereinbarung
als akzeptabel angesehen werde, da Schlimmeres verhindert worden
sei. Es sei ein "schmerzhafter Kompromiss". Ursprünglich sei
von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm vom Herbst 2000 eine
KWK-Quotenregelung geplant gewesen. Der Verband kommunaler
Unternehmen begrüßte die Vereinbarung, da sie einen
wesentlichen Schritt zur Absicherung der umweltfreundlichen
Stromerzeugung durch KWK darstelle. Der Vertreter hob hervor, nach
der Paraphierung der "Vereinbarung zum Klimaschutz" gehe der VIK
von einer Berücksichtigung seiner darin hinterlegten Eckpunkte
für die zukünftige Gesetzgebung aus. Insbesondere gehe es
ihm hier um eine diskriminierungsfreie Förderung auch der
bestehenden KWK-Anlagen und um die Förderung des
KWK-Neubaus.
Dr. Mattes vom Öko-Institut kritisierte die gefundene
Regelung. Ein Zertifikatsmodell wäre in jedem Fall
"effizienter und spannender" gewesen. Auch das DIW schloss sich
dieser Kritik an. Der VIK-Vertreter, Günther Keilitz,
bezeichnete die Einigung als "eine Gesetzgebung ausserhalb der
Gesetzgebung". Die Stromintensive Energie müsse mit 20-25%
Strompreissteigerungen rechnen.
Der Aluminiumindustrie drohe die Existenzgefährdung ihrer
Standorte. Die Mehrbelastungen liessen den Stromkostenanteil auf
über 40% steigen.
Der Ausschuss-Vorsitzende, Matthias Wissmann, betonte, dass bei
allen Unterschieden in der Beurteilung des gefundenen Konsenses
klar sei, dass die Kraft-Wärme-Kopplung gegenüber der
herkömmlichen getrennten Strom- und Wärmebereitstellung
den Vorteil eines wesentlich besseren Wirkungsgrades bei der
Ausnutzung der eingesetzten Energieträger habe. Problematisch
ist nach Wissmanns Auffassung die erhebliche Belastung für die
stromintensive Wirtschaft und den Verbraucher.
Die Frage sei, ob hier mit "Härtefallregelungen" eine wirksame
Entlastung geschaffen werden könne.
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