Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf Biozidgesetz
Am Montag, dem 21. Januar 2002, führt der Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Berlin, Platz
der Republik, Reichstagsgebäude, Sitzungssaal 3 S 001
(Fraktionssaal der SPD), von 13:00 bis 16:00 Uhr eine
öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung
"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998
über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Biozidgesetz)"
- Drucksachen 14/7007, 14/7922 -
durch.
Biozid-Produkte, zu denen u.a. Desinfektionsmittel,
Holzschutzmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel
zählen, dienen der chemischen oder biologischen
Bekämpfung von Schadorganismen. Von ihnen können Risiken
für Mensch und Umwelt ausgehen. Durch die Richtlinie 98/8/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998
wird ein Regelungsrahmen für das Inverkehrbringen dieser
Produkte geschaffen. Er umfasst die Einführung eines EG-weit
abgestimmten Zulassungsverfahrens für Biozid-Produkte sowie
ergänzende Vorschriften u. a. zur Produktkennzeichnung und
Werbung. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie in
deutsches Recht.
Nähere Informationen zur Anhörung einschließlich
der vorgesehenen Themenbereiche sowie der eingeladenen
Sachverständigen und Verbände bzw. Organisationen
entnehmen Sie bitte der Tagesordnung. Diese ist zusammen mit dem
Fragenkatalog und den hierzu eingegangenen Antworten im Internet
unter http://www.bundestag.de/gremien/a16 abrufbar.
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