Petitionsausschuss: Tätigkeitsbericht für das Jahr 2001 bestätigt gute Resonanz des Petitionsrechts
Am Mittwoch, den 5. Juni 2002 übergaben die Vorsitzende des
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Frau Heidemarie
Lüth, PDS, und die Stellvertretende Vorsitzende, Frau Jutta
Müller, SPD, gemeinsam mit Vertretern der Fraktionen in Berlin
den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das
Jahr 2001 an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.
"Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Jahr 2001
gegenüber dem Vorjahr über 30 Prozent mehr Petitionen,
nämlich 17.550, abschließend behandelt. 15.765 neue
Eingaben erreichten ihn im vergangenen Jahr", erläuterte Frau
Lüth. Ein deutlicher Schwerpunkt liege nach wie vor im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Sozialordnung, auf das über 30 Prozent der Petitionen
entfallen. Auch im Jahr 2001 habe das Petitionsrecht eine wichtige
Stellung eingenommen. Es sei wahrgenommen worden, um dringend zu
lösende Probleme, konkrete Missstände und Schwierigkeiten
der einzelnen Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung
der beschlossenen Gesetze über den Petitionsausschuss an das
Parlament und die Regierung heranzutragen, betonte Frau Lüth
im Beisein der Obleute. Der Ausschuss sei bestrebt, sich umfassend
für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger
einzusetzen, auch wenn dies im Einzelfall beschwerlich sei.
Besonders wichtig sei, dass die Arbeit des Petitionsausschusses
sowohl von der Bundesregierung beachtet werde, als auch in die
Fraktionen und die zahlreichen Gremien des Deutschen Bundestages
einwirke. Nur dann sei gewährleistet, dass der
Petitionsausschuss die richtige Anlaufstelle für die Anliegen
und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sei.
In 41 Prozent der Neueingaben hätten Petentinnen und Petenten
eine Änderung von gesetzlichen Regelungen begehrt; 59 Prozent
der Neueingaben seien Beschwerden über die Arbeit der
Behörden gewesen. Trotz aller Bemühungen, effizienter zu
arbeiten, transparenter zu werden und mehr Bürgernähe zu
erreichen, sei die Öffentliche Verwaltung nach wie vor
vielfältiger Kritik ausgesetzt.
1.180 Sammelpetitionen, das sind Petitionen, die mit einer
Unterschrif-tenliste eingereicht werden, erreichten den
Petitionsausschuss im Jahr 2001. Die Anzahl der hierdurch
eingereichten Unterschriften betrug 107.176.
16.779 Massenpetitionen, das sind Eingaben mit demselben Anliegen,
deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, erreichten
den Petitionsausschuss im Berichtsjahr. Bei diesen Petitionen
dominier-ten die Themenbereiche rentenrechtliche Behandlung der
Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR,
verfassungsmäßige Sonderstellung des Sonntags,
Atomausstieg, Asylfragen und die Terroranschläge gegen die USA
am 11. September 2001.
Sehr unterschiedlich sei die Zahl der Petitionen, die aus den
einzelnen Bundesländern an den Petitionsausschuss gerichtet
wurde. Die Spanne reiche, zur besseren Vergleichbarkeit gerechnet
auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, von Bayern mit
101 bis Berlin mit 532 Petitionen.
Aufgegliedert nach Geschlechtern könne der Statistik entnommen
werden, dass über 58 Prozent der Eingaben von Männern und
über 28 Prozent von Frauen eingereicht würden, teilte die
Ausschussvorsitzende mit.
Zu jeder Petition werde die Bundesregierung um Stellungnahme
gebeten. Zehn mal habe der Ausschuss im Berichtszeitraum in
besonderer Weise von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des
Grundgesetzes ein-geräumten Befugnissen Gebrauch gemacht. Die
Bundesregierung sei zwar bemüht, ihr gebotene Mittel und
Möglichkeiten wahrzunehmen, um den ihr zur
Berücksichtigung oder Erwägung überwiesenen
Petitionen nachzukommen, sagte Frau Lüth und verwies auf eine
besondere Übersicht in dem Bericht. Oftmals sei eine
Lösung der Probleme aber erst dadurch zu erreichen, dass der
Ausschuss sein Recht wahrnehme, Regierungsvertreter in den
Ausschuss zu laden, um mit ihnen die Petitionen zu
erörtern.
Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 14/9146
erschienen und kann unter anderem über das Sekretariat des
Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
angefordert werden. Er ist auch in das Internet-Angebot des
Deutschen Bundestages eingestellt worden und unter www.bundestag.de/gremien/a2/pet_aktuell/index.html#2001
zu finden.
Für Fragen steht Ihnen in Berlin Herr Ewald Zimmermann, Tel.:
030 227 33845 zur Verfügung.
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