Prüfungsverfahren wegen CSU-Patenschaftsabonnements eingestellt
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages hat ihr
Prüfungsverfahren im Zusammenhang mit Patenschaftsabonnements
für die CSU-Zeitschrift ?Bayernkurier? eingestellt. Dieses
Ergebnis hat Bundestagspräsident Wolfgang Thierse dem
Generalsekretär der CSU Thomas Goppel mitgeteilt. Er betrachte
die Angelegenheit nach Bestätigung der Angaben der Partei
durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zunächst
als abgeschlossen.
Die CSU hatte sich in der von ihr geforderten Stellungnahme
verpflichtet, der Behörde jeweils Mitteilung zu machen, sofern
ein Spender in Anbetracht einer Erinnerung oder Mahnung seine
Spende anfechten bzw. zurückfordern sollte. Angesichts des
geringen finanziellen Volumens der geprüften
?Erinnerungsfälle? und angesichts der Zivilrechtslage, nach
der eine irrtümlich als verpflichtend angesehene
Spendenhingabe solange wirksam bleibe, bis sie wegen Irrtum,
Täuschung oder Drohung angefochten worden sei, erachte die
Behörde diese Verpflichtung als ausreichend.
Von diesem Verfahrensabschluss blieben ? so der
Bundestagspräsident in seinem Bescheid ? gleichzeitig
aufgeworfene Fragen des Steuerrechts unberührt, da sie nicht
in die Prüfungszuständigkeit seiner Behörde
fallen.
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