Petitionsausschuss: Erfolgreiche Bilanz der Tätigkeit im Jahr 2002
Am Mittwoch, 21. Mai 2003, übergaben die Vorsitzende des
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Marita Sehn, FDP,
und der Stellvertretende Vorsitzende, Klaus Hagemann, SPD,
gemeinsam mit Vertretern der Fraktionen den Tätigkeitsbericht
des Petitionsausschusses für das Jahr 2002 an
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.
Mit 22.668 Petitionen, die der Ausschuss in seinen 17 Sitzungen
beraten und beschlossen hat, ist von ihm wieder ein beachtliches
Arbeitspensum bewältigt worden. Durchschnittlich 55 Eingaben
pro Arbeitstag - mithin 13.832 - sind beim Petitionsausschuss im
Jahr 2002 neu eingegangen und geprüft worden. Ein deutlicher
Schwerpunkt liegt nach wie vor im Bereich des früheren
Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, auf den
über ein Viertel der Petitionen entfallen.
Berlin ist mit 465 Eingaben pro einer Million Einwohner das Land
mit den zahlreichsten Eingaben. Mit 89 Eingaben pro einer Million
Einwohner des Landes ist das Saarland das Land mit den wenigsten
Eingaben.
In über 60 Prozent der Neueingaben sind Beschwerden über
die Arbeit der Behörden vorgebracht worden. Zirka 40 Prozent
der Neueingaben betrafen Bitten zur Änderung von gesetzlichen
Regelungen.
Knapp 60 Prozent der Eingaben stammen von Männern, zirka 30
Prozent von Frauen und 10 Prozent werden von juristischen Personen,
Organisationen und Verbänden eingereicht.
Dazu erklärte die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Marita
Sehn: “Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat
im Jahr 2002 alles in allem bei nahezu jeder zweiten Petition etwas
für die Petentinnen und Petenten erreichen können. Damit
hat das Petitionsrecht auch im Jahr 2002 eine wichtige Stellung
eingenommen. Es ist gelebte Demokratie, deren Möglichkeiten
genutzt werden, um Probleme der Menschen mit staatlichen Stellen,
konkrete Missstände und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der
beschlossenen Gesetze über den Petitionsausschuss unmittelbar
an das Parlament heranzutragen. Der Ausschuss ist bestrebt, sich
umfassend und zielorientiert für die Anliegen einzusetzen. Er
holt deshalb zu fast jeder Petition eine Stellungnahme der
Bundesregierung ein. Zudem macht der Ausschuss von den ihm nach dem
Gesetz nach Art. 45c des Grundgesetzes eingeräumten
Befugnissen Gebrauch, indem er beispielsweise Regierungsmitglieder
vor den Ausschuss lädt, Akteneinsichten vornimmt und
Ortsbesichtigungen durchführt. Es ist feststellbar, dass die
Bundesregierung bemüht ist, ihr gebotene Mittel und
Möglichkeiten wahrzunehmen, um besonders den ihr zur
Berücksichtigung oder Erwägung überwiesenen
Petitionen nachzukommen. Oftmals bewirkt aber allein schon die
Einschaltung des Petitionsausschusses, dass ein eventuell
vorhandener Ermessensspielraum zugunsten der Petenten
ausgeschöpft wird und viele Fälle dadurch bereits im
Vorfeld des eigentlichen parlamentarischen Verfahrens positiv
abgeschlossen werden können. Bei anderen Fällen sind
komplexere Moderationsverfahren und intensive Gesprächen aller
Beteiligten erforderlich. Der Ausschuss sucht häufig mit
Regierungsvertretern nach einem gemeinsamen Lösungsweg zur
positiven Erledigung der Petitionen“.
Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache
15/920 erschienen und kann unter anderem
über das Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der
Republik 1, 11011 Berlin angefordert werden. Er wird auch in das
Internet-Angebot des Deutschen Bundestages eingestellt und ist
unter www.bundestag.de/gremien15/a02/petitionen_statistik/index.html
zu finden.
Für Fragen steht Ihnen im Sekretariat des Ausschusses Herr
Ewald Zimmermann, Tel.: 030 227 33845 zur Verfügung.
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