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Stand: 20.06.2003
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Vier Tage lang öffentliche Anhörung zur Reform des Gesundheitssystems

Der Bundestagsausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat eine viertägige öffentliche Anhörung zur Reform des Gesundheitssystems angesetzt, die am Montag, 23. Juni, beginnt und bis Montag, 30. Juni, dauert. Eingeladen sind rund 150 Verbände und Einzelsachverständige.

In der Anhörung geht es um den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Modernisierung des Gesundheitssystems (BT-Drucksache 15/1170), den Antrag der CDU/CSU-Fraktion "Für ein freiheitliches, humanes Gesundheitswesen - Gesundheitspolitik neu denken und gestalten" (BT-Drucksache 15/1174) und den Antrag der FDP-Fraktion "Mut zur Verantwortung - für ein freiheitliches Gesundheitswesen" (BT-Drucksache 15/1175).

Die Anhörung findet am ersten Tag (Montag, 23. Juni) im Großen Saal des Bundesfinanzministeriums (Eingang Wilhelmstraße 97) statt und beginnt um 10 Uhr (Ende gegen 20.45Uhr). Geplant sind folgende Themenschwerpunkte: Regelungen zur Verbesserung der Qualität der Versorgung; Veränderungen bei den Versorgungsstrukturen; Reform des ärztlichen Vergütungs- und Abrechnungssystems.

Fortgesetzt wird die Anhörung am Mittwoch, 25. Juni, von 9 bis 15.30 Uhr, im SPD-Fraktionssaal im Reichstagsgebäude (Raum 3 S 001). Themenschwer punkte sind dabei: Änderungen bei der Arzneimittelversorgung; Neuordnung der Finanzierung.

Die Anhörung geht am Donnerstag, 26. Juni, von 10 bis 13 Uhr, wieder im SPD-Fraktionssaal des Reichstagsgebäudes, weiter, und zwar mit dem Schwerpunkt: Reform der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen und Schaffung effizienterer Konfliktlösungsmechanismen.

Vierter Tag der Anhörung ist der Montag, 30. Juni. In der Zeit von 10 bis 18.45 Uhr geht es dabei um folgende Themenschwerpunkte: Änderungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung und der Zahntechnik; Änderungen in der Heil- und Hilfsmittelversorgung; Stärkung der Patientensouveränität; verstärkte Bekämpfung des Missbrauchs und der Korruption im Gesundheitswesen; verfassungsrechtliche Aspekte in der Reform. Auch dieser Teil der Anhörung finder im SPD-Fraktionssaal im Reichstagsgebäude statt.


Hinweis für Medienberichterstatter:

Für den Zutritt zu den Anhörungen ist die Akkreditierung beim Bundestag notwendig. Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Während der Sitzungen ist Anordnungen der Sitzungsleitung Folge zu leisten.
Handys müssen während der Anhörungen abgeschaltet sein.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_030620
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