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Rentenkasse mit finanziellen Risiken
Gutachten des Sozialbeirats
Durch die jüngsten gesetzlichen
Änderungen der Bestimmungen für die Rentenversicherung
kommen sowohl Be- als auch Entlastungen auf die Altersversorgung
zu. Davon geht der Sozialbeirat der Bundesregierung in seinem
Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2003 (15/2144) aus. So
erhöhe die beabsichtigte weitere Absenkung des Zielwertes
für die Schwankungsreserve die finanziellen Risiken der
gesetzlichen Rentenversicherung.
Für das Jahr 2003 seien nach dem
derzeitigen Stand lediglich 0,42 Monatsausgaben für die
Schwankungsreserve erreicht worden, obwohl für Ende letzten
Jahres 0,66 Monatsausgaben geschätzt worden waren. Dieser
Umstand mache die Risiken deutlich, die mit einem zu niedrigen
Zielwert für die Nachhaltigkeitsrücklage in Verbindung
mit zu positiven Annahmen der wirtschaftlichen Entwicklung
verbunden seien. Die voraussichtliche Beitragssatzentwicklung der
gesetzlichen Krankenversicherung entlaste dagegen die
Rentenversicherung.
Annäherung zwischen Ost und
West
Vor dem Hintergrund der finanziellen
Situation der Kassen dürften sich Absenkungen des
Beitragssatzes im kommenden Jahr kaum bemerkbar machen, heißt
es in dem Bericht weiter. Deutlichere finanzielle Auswirkungen
würden sich allerdings in den Folgejahren zeigen. Auch die
Übernahme des vollen Beitrags zur Pflegeversicherung durch die
Rentner im April dieses Jahres führe zu einer entsprechenden
Entlastung der Rentenversicherung.
Mit Blick auf die Entwicklung der aktuellen
Rentenwerte in den neuen und den alten Bundesländern wird es
eine Annäherung der Werte geben, schreibt der Sozialbeirat
weiter. Allerdings lasse sich aus heutiger Sicht kein Zeitpunkt
angeben, zu dem das Ziel gleicher aktueller Rentenwerte in Ost und
West erreicht werde.
Im Rentenversicherungsbericht 2003 der
Bundesregierung heißt es, aufgrund der jüngsten
gesetzlichen Änderungen sei es möglich, den Beitragssatz
zur Rentenversicherung im laufenden Jahr bei 19,5 Prozent stabil zu
halten. Dabei werde zum Ende dieses Jahres eine
Nachhaltigkeitsrücklage von 3,9 Milliarden Euro entsprechend
0,25 Monatsausgaben vorausgeschätzt. Ohne die jüngsten
Änderungen wäre der Beitrag, so die Regierung, im Jahr
2004 auf 20,5 Prozent gestiegen. Berechnungen für den
langfristigen Zeitraum zufolge ergibt sich bis zum Jahr 2010 ein
bis auf 18,6 Prozent fallender Beitragssatz, der bis 2015 stabil
bleibt und dann auf 19,6 Prozent im Jahre 2017 steigt. Der
Beitragssatz überschreite also nicht den im Gesetz
vorgesehenen Grenzwert von 20 Prozent, zeigt sich die Regierung
überzeugt.
Mit den jüngsten Änderungen der
Sozialgesetzbücher wurden unter anderem die
Mindestschwankungsreserve von 50 auf 20 Prozent abgesenkt, die
Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres ausgesetzt und die
Rentenanpassungsformel durch die Einführung eines
Nachhaltigkeitsfaktors modifiziert.
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