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Neutraler Gutachter für Studie
"Fahrgastrechte"
Forderung der FDP
Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag
(15/2279) auf, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen durchgeführte Vergabe des Gutachtenauftrages zum
Thema "Qualitätsoffensive im öffentlichen Personenverkehr
- Verbraucherschutz und Kundenrechte stärken" zu revidieren
und den Auftrag für die Expertise an einen neutralen Gutachter
zu vergeben.
Ziel des Gutachtens sei es, einen Überblick über den
juristischen Meinungsstand zum Thema "Fahrgastrechte" zu erstellen
und einen Lösungsvorschlag vorzulegen. Hintergrund sei
insbesondere, dass die Deutsche Bahn AG bis heute als einziger
öffentlicher Verkehrsträger über Sonderregelungen
verfügt, die auf der Eisenbahn-Verkehrsordnung basieren. Diese
stellen die Deutsche Bahn AG bis heute von
Entschädigungsansprüchen bei Verspätungen oder
Ausfall von Zügen frei, heißt es im Antrag weiter.
Der vom Verkehrs- und Bauministerium ausgewählte Gutachter
ist nach Ansicht der Liberalen zwar ein ausgewiesener Experte auf
dem Gebiet des Eisenbahnrechts, sei aber als früherer
langjähriger Chefjustiziar der Deutschen Bahn AG und jetziger
Geschäftsführer der Bahntochter, Deutsche
Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, "erkennbar kein geeigneter
Gutachter", um die "einzigartigen Haftungsprivilegien" der
Deutschen Bahn AG in Frage zu stellen. Daher sei es dringend
erforderlich, die vorgenommene Auswahl zu revidieren.
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