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Transparenz hat rechtliche Grenzen
Rüstungsexportbericht
Alle Bemühungen, die Transparenz des
Rüstungsexportsberichts der Bundesregierung zu erhöhen,
finden ihre Grenze in den rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von
Geschäftsgeheimnissen und in der Verfügbarkeit
belastbaren Zahlungsmaterials. Darauf verweist die Regierung in
einem Bericht zu einer möglichen höheren Transparenz des
Rüs-tungsexportberichts (15/2256).
Sie macht darin deutlich, dass sich die Transparenz der seit
1999 jährlich veröffentlichten
Rüstungsexportberichte stetig verbessert habe. Im Bericht
für das Jahr 2002 würden erstmals Genehmigungen für
Ausfuhren von Kleinwaffen und zugehöriger Munition in
Drittländer nach Wert, Stückzahl, Ländern und
Waffenart aufgeschlüsselt. Für künftige Berichte
will die Regierung nach eigenen Angaben prüfen, ob die
Genehmigungen für Entwicklungsländer bei der Aufbereitung
des Datenmaterials noch stärker zu berücksichtigen sind.
Darüber hinaus, heißt es weiter, würden
Rüs-tungsexportberichte anderer Länder darauf hin
untersucht, ob sie Ansätze enthalten, die für die
Berichte der Bundesregierung "fruchtbar gemacht werden
können".
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