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Regierung soll unverzüglich Entwurf für
neues Fluglärmgesetz vorlegen
Forderung der Liberalen
Umwelt. Die Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag
"unverzüglich" einen Gesetzentwurf zur Novellierung des
geltenden Fluglärmgesetzes vorlegen. Dies fordert die
FDP-Fraktion in einem Antrag (15/2862).
Seit dem Jahr 2000 habe die Bundesregierung die Absicht
bekundet, ein neues Fluglärmgesetz auf den Weg zu bringen. Ein
erster Referentenentwurf sei jedoch in der Ressortabstimmung
zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) und dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) gescheitert.
Nach wie vor stünden daher die Vorlage eines
Gesetzentwurfes oder ein Termin hierzu noch aus. Es sei zu
befürchten, schreiben die Abgeordneten weiter, dass bei einer
fehlenden Einigung von BMU und BMVBW eine Novellierung des
Fluglärmgesetzes endgültig scheitern werde.
Dies sei im Hinblick auf die Anwohner und Betreiber deutscher
Flughäfen äußerst unbefriedigend, stamme doch das
Fluglärmgesetz in der derzeitigen Fassung unverändert aus
dem Jahr 1971. Die Grenzwerte beruhten teilweise auf Untersuchungen
aus den 1950-er Jahren und entsprächen nicht den heutigen
Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung, erklären die
Liberalen.
"Fairen Ausgleich" herbeiführen
Zu den Leitlinien der Neuregelung des Fluglärmgesetzes
zählen die Abgeordneten unter anderem einen fairen Ausgleich
zwischen den Interessenlagen der betroffenen Anwohner, den Nutzern
des Flugverkehrs, der Luftfahrtgesellschaften und der
Flughafenbetreiber. Auch eine maßvolle Ausweitung des
Anwendungsbereiches auf Fluglandeplätze über die geltende
Regelung des Fluglärmgesetzes hinaus gehöre dazu,
erklärt die FDP.
Darüber hinaus sollten neue, niedrigere
Schutzzonen-Grenzwerte festgelegt und eine Nachtschutzzone zur
Verbesserung des Schutzes der Nachruhe mit Grenzwerten
eingeführt werden, die dem aktuellen Stand der
Lärmwirkungsforschung entsprächen. Dabei seien auch die
konsequente Einhaltung und Umsetzung europäischer Vorgaben zu
beachten.
Neue Lärmindizes einführen
Insbesondere gelte dies für die EU-Richtlinie "über
die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm". Neue
Lärmindizes seien einzuführen. Zudem dürfe es bei
einer Neuregelung keine Ausnahmeregelungen zum Bauverbot innerhalb
der Schutzzone 1 geben, heißt es in dem Antrag. pot
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