Hartmut Hausmann
Kompromiss mit dem Ministerrat
Wertpapierrichtlinie der EU
Bei der zweiten Lesung der neuen
Wertpapierdienstleistungsrichtlinie ergab sich am 30. März im
Europäischen Parlament in Straßburg eine deutliche
Mehrheit für den mit dem EU-Ministerrat ausgehandelten
Kompromiss. Damit werden vom Parlament die Ziele der Richtlinie
unterstützt, aber doch einige wesentliche Änderungen und
mehr Transparenz im Markt für Finanzdienstleistungen erreicht.
Insgesamt soll die neue Gesetzgebung europaweit integrierte,
flüssige, transparente und wettbewerbsfähige
Kapitalmärkte schaffen und die Investoren zugleich
stärker schützen. Ein Wettbewerb bei der
Auftragsausführung soll die Effizienz erhöhen und die
Kosten verringern. Es ist das Ziel, durch einen integrierten Markt
die Gesamtliquidität zu erhöhen und damit die
europäischen Kapitalmärkte attraktiver werden zu
lassen.
Die Richtlinie ist ein wichtiger Teil des Aktionsplans für
Finanzdienstleistungen, durch den die Gesetzgebung aus dem Jahr
1993 aktualisiert werden soll. Diese Gesetzgebung sieht einen
einheitlichen Pass für Investmentfirmen in Europa vor. Der nun
beschlossene Vorschlag verbietet die Konzentrationsregel, der
zufolge nationale Behörden die Ausführungen von
Aktienkauf- oder Verkaufsorders an einem bestimmten Ort
vorschreiben können.
An die Stelle dieser Regeln treten gemeinsame Vorschriften
für die Ausführungen der Aufträge. Von der
Gesetzgebung werden alle Aufträge betroffen sein, sowohl
börsliche als auch außerbörsliche Abwicklungen. Als
Nebeneffekt dieses Wettbewerbs und des besseren Investorenschutzes
wird von der Richtlinie ein Sinken der Preise und
Transaktionskosten erwartet und indirekt eine Förderung des
Wirtschaftswachstum.
Wertpapierhandel in ganz Europa
Obwohl der Wirtschafts- und Währungsausschuss des
Parlaments 53 Änderungsanträge, die vom Rat nach der
ersten Lesung nicht übernommen worden waren, insbesondere zu
Transparenzanforderungen, erneut zur Abstimmung vorgeschlagen
hatte, kam es am 18. März zu einen Kompromiss mit dem Rat,
damit das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode
abgeschlossen werden kann. Danach können Unternehmen des
Wertpapierhandels aufgrund ihrer Zulassung im Herkunftsland
überall in der EU tätig werden.
Größter Streitpunkt waren die Bedingungen über
den Eigenhandel, für die so genannte Internationalisierung.
Das bedeutet die interne Verrechnung von Kundenaufträgen oder
gegen eigene Positionen der Verrechnungsbanken. Dies war bisher vor
allem in südeuropäischen Ländern nicht möglich,
wird nun aber EU-weit erlaubt. In diesem Zusammenhang strittig
waren auch die von der Kommission vorgeschlagenen und aus
Straßburger Sicht nicht ausreichenden Transparenzregeln.
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