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wol
Keine Initiative gegen US-Datensammlung
Koalition und Union einig
Inneres. Mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU gegen das Votum der FDP hat
der Innenausschuss am 5. Mai eine Initiative der Liberalen
(15/2761) gegen das EU-Abkommen mit den Verei-nigten Staaten
über die Sammlung von Daten einreisender Flugpassagiere durch
die USA abgewiesen.
Die FDP hatte in ihrem Antrag die Gefahr
allgemeiner Überwachung und Kontrolle durch ein Drittland
geltend gemacht und die Bundesregierung aufgefordert, sich den
Entschließungen des Europäischen Parlaments und einer
Stellungnahme des EU-Ausschusses für Freiheiten und Rechte der
Bürger, Justiz und Innere Angelegenheiten sowie den
Vorbehalten der Artikel-29-Datenschutzgruppe gegenüber der
Position des EU-Rats und der EU-Kommission
anzuschließen.
Die Antragsteller erklärten im
Ausschuss, "was zur Zeit passiert, ist für uns nicht
akzeptabel". Ergänzend zur Kritik im Antrag sei festzustellen,
dass es in den USA keine unabhängige Kontrollinstanz über
die Verwendung der Daten gebe. Auch hätten sich die USA
hinsichtlich der Datenverwendung und -speicherung zwar zur
Verhältnismäßigkeit verpflichtet, aber Raum für
Änderungen offen gehalten. Bezeichnend sei in diesem
Zusammenhang, dass man im deutschen Innenausschuss zwar von der
Existenz einer Datenschutzbeauftragten im amerikanischen
Heimatschutzministerium wisse, bei Angehörigen des
US-Ministeriums darüber aber offenbar keine Kenntnis
bestehe.
SPD erwartet bald "Push" statt
"Pull"
Die SPD sagte, in der Entwicklung der nach
der FDP-Vorlage erfolgten Verhandlungen sei inzwischen einiges
geschehen. So sei vereinbart, das Push-System zu CAPPS II
einzuführen, sobald dies technisch möglich sei. Damit
sollen die Passagierdaten nach einer Testphase künftig von den
USA nicht mehr im "Einzugsverfahren" (Pull) von den
Luftverkehrsgesellschaften abgerufen werden, sondern von diesen
aktiv (Push) an die USA zur Verfügung gestellt werden. Auch
bei den Speicherfristen sei einiges erreicht worden, Die SPD lehne
die Initiative der Liberalen auch deshalb ab, weil deren
Forderungen teilweise erfüllt seien. Andere seien dagegen gar
nicht zu regeln, weil es unterschiedliche Rechtsprechungen im
Hinblick auf die Verwendung von Daten in den USA und in Europa
gebe.
Die CDU/CSU hatte ihre Ablehnung damit
begründet, dass alle Forderungen der USA zu erfüllen
seien, denn - "wenn wir das nicht machen, wird nichts erreicht, nur
die Schlangen von Einreisenden werden immer länger". Im
Übrigen habe die EU-Kommission schon erhebliche Fortschritte
ausgehandelt.
Für die Bündnisgrünen bleibt
"die Kontroverse deutlich". Man stimme zwar mit dem
Koalitionspartner gegen den Antrag, inhaltlich aber entspreche die
FDP-Position auch der eigenen Haltung, so eine
Grünen-Sprecherin. Schwächen sehe man bei der
"überhaupt nicht bindenden Verpflichtungserklärung der
USA". Dies werde deutlich durch über 1000 Fälle, in denen
eine falsche Speicherung persönlicher Daten zu erheblichen
Schwierigkeiten für Betroffene geführt hätte. Zudem
gelte der geringere US-Datenschutz allein für US-Bürger
und nicht für EU-Angehörige. Und schließlich
verstoße die jetzige Regelung gegen europäisches
Gemeinschaftsrecht. Der Weg des Europäischen Parlaments zum
EU-Gerichtshof werde daher sehr begrüßt, auch wenn ein
Urteil im Zweifel ohne direkte Auswirkungen auf die national
getroffene Regelung bleibe. wol
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