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Sondersteuer auf Alkopops beschlossen
Zum Schutz der Jugendlichen
Finanzen/Familie. Der Bundestag hat am 6. Mai
das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor
Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums (15/2587) in der vom
Finanzausschuss beschlossenen Fassung (15/3084) verabschiedet.
CDU/CSU und FDP stimmten gegen die Koalitionsvorlage. Damit wird
eine Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke
(Alkopops), die auch als Premixes oder Ready-to-Drinks bezeichnet
werden, eingeführt.
Die Steuer beträgt für 0,275 Liter
und einen Alkoholgehalt von 5,5 Volumenprozent etwa 84 Cent. Der
Finanzausschuss hatte diese Steuer auch auf Mischgetränke
ausgedehnt, bei denen in der Mischung anstelle eines alkoholfreien
Getränkes (bis 1,2 Volumenprozent) ein gegorenes Getränk
verwendet wurde, zum Beispiel leicht vergorener Fruchtwein mit 1,3
Volumenprozent oder mehr, Traubenwein, Bier oder ein sonstiges
gegorenes Getränk wie Malz- oder Honigwein. Das Mehraufkommen
aus der Sondersteuer soll nicht wie zunächst geplant den
gesetzlichen Krankenkassen zur Finanzierung von
Suchtprävention zugute kommen, sondern der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung. Auf den Verpa-ckungen der
Alkopops muss ein Hinweis auf das Abgabeverbot an Kinder und
Jugendliche angebracht werden. Im Finanzausschuss hatte die
Unionsfraktion vorgeschlagen, durch einen leuchtend roten
Kronkorken vor spirituosenhaltigen Mischgetränken zu warnen,
was die Ausschussmehrheit jedoch abgelehnt hatte.
Signal gegen steigenden Konsum
Verboten wird die kostenlose Abgabe von
Zigaretten. Gleichzeitig wird eine Mindestpackungsgröße
für Zigaretten eingeführt. Auf Wunsch des
Finanzausschusses wurde im Gesetz auch klargestellt, dass der
Transport von Zigaretten zu privaten Zwecken über die
Freimengen hinaus unzulässig und nicht steuerbefreit ist.
Zigarettenhersteller können auch sechs Monate nach
Inkrafttreten dieser Neuregelung Packungen mit weniger als 17
Stück, die vor dem Inkrafttreten hergestellt worden sind, in
den Handel bringen.
Mit dem Gesetz nahm der Bundestag auch eine
Entschließung an, in der festgestellt wird, dass Jugendliche
immer mehr Alkohol trinken. Vor allem der Konsum von Alkopops sei
in den letzten Jahren gestiegen. Die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung habe festgestellt, das 46 Prozent
der Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren mindestens einmal im
Monat Alkopops kaufen. Der Bundestag fordert von den Unternehmen,
ihre Produkte und Marketingaktivitäten so zu gestalten, dass
sie nicht zu einem steigenden Alkoholkonsum bei Jugendlichen und
einem früheren Einstiegsalter in das Alkoholtrinken
führen. Das Gesetz sei als deutliches Signal zu verstehen,
dass der Bundestag einen immer früheren Einstieg in den
Alkoholkonsum nicht hinnehmen könne. Er behalte sich vor, die
Steuer auf andere Produktbereiche auszuweiten, falls es zu
Ausweichreaktionen kommen sollte. Begrüßt werden dagegen
alle freiwilligen Initiativen der Hersteller und Importeure von
alkoholischen Getränken und ihrer Verbände, die auf einen
verantwortungsvollen Konsum alkoholischer Getränke und auf die
Einhaltung des Jugendschutzes abzielen.
Im Ausschuss hatte die Union vorgebracht,
dass eine Sondersteuer allein kein wirksames Instrument darstelle.
Die Gefahr, dass von branntweinhaltigen Süßgetränken
auf Mischgetränke auf Bier- und Weinbasis ausgewichen wird,
sei nicht von der Hand zu weisen. Während Spirituosen erst mit
18 Jahren erworben werden dürften, könnten wein- und
bierhaltige Getränke schon mit 16 Jahren gekauft werden. Auch
die FDP befürchtete ein Ausweichen auf andere
Mischgetränke. Die Geldbuße für die unerlaubte
Abgabe von Alkohol an Jugendliche im Einzelhandel sei von 30.000 DM
auf jetzt 50.000 Euro erhöht worden, sodass der Einzelhandel
verschärft kontrollieren werde, um die Geldbußen zu
vermeiden. Das Gesetz setze jedoch ein falsches Signal, weil sich
die für die Kontrollen Verantwortlichen in Ländern und
Kommunen nicht mehr in der Pflicht sähen. Sie könnten den
Eindruck gewinnen, dass die Kontrollen mit der Einführung
einer Sondersteuer überflüssig seien. Der Bundestag
forderte die Regierung auf, ihm nach einem Jahr über die
Auswirkungen der Sondersteuer zu berichten.
Das Parlament hat darüber hinaus
Anträge der CDU/CSU, den Schutz der Kinder und Jugendlichen
vor Alkoholsucht zu verbessern (15/2646), und der FDP (15/2619),
Kinder und Jugendliche vor Missbrauch von Alkopops und anderen
Ready-To-Drinks zu schützen, abgelehnt. Er schloss sich dabei
einer Empfehlung des Familienausschusses (15/3085) an. Die Union
hatte sich in ihrem Antrag gegen eine Sondersteuer ausgesprochen
und es für sinnvoller gehalten, auf die tatsächliche
Einhaltung der Bestimmungen im Kinder- und Jugendschutz
hinzuwirken. Die FDP hatte in ihrem Antrag ebenfalls darauf
verwiesen, dass die bestehenden Verbote nur unzureichend
kontrolliert würden. Die Fraktion hatte eine bessere
Aufklärung und die freiwillige Mitwirkung der Industrie
befürwortet. vom
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