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Neues Pressefusionsrecht soll Ende Mai im
Kabinett beraten werden
Änderung der Medienlandschaft
Kultur und Medien. Die geplante Neuregelung der
Pressefusionskontrolle soll nach derzeitigem Zeitplan am 26. Mai
das Kabinett passieren und könnte somit noch vor der
Sommerpause im Bundesrat beraten werden. Dies hat ein Vertreter des
Bundeswirtschaftsministeriums am 5. Mai im Ausschuss für
Kultur und Medien berichtet. Im Falle einer Verschiebung des
Kabinettsbeschlusses könnte sich die Länderkammer erst im
September mit der Vorlage befassen. Eine Parlamentsdebatte
über die geplante Novelle sei für den Herbst zu
erwarten.
Redaktionelle Unabhängigkeit sichern
Wirtschaftsministers Wolfgang Clement will mit der Novellierung
die aus dem Jahr 1976 stammenden Pressefusionskontrolle lockern.
Der Entwurf des Ministeriums sieht Erleichterungen bei Fusionen und
Kooperationen in der Pressebranche vor, soweit dabei die Vorgaben
zur Sicherung der Pressevielfalt eingehalten werden. Die
redaktionelle Unabhängigkeit soll trotz Übernahme eines
Blattes durch die so genannte Altverlegerregelung gesichert
bleiben. Demnach soll der Verleger einer Zeitung nach einem Verkauf
weiter mindestens 25,1 Prozent der Anteile behalten. Angehoben
werden soll die Aufgreifschwelle für Pressefusionen.
Bisher müssen Pressefusionen durch das Bundeskartellamt
genehmigt werden, wenn der Umsatz der beteiligten Unternehmen 25
Millionen Euro überschreitet. Der Entwurf sieht eine neue
Schwelle von 50 Millionen Euro vor. Die Zeitungsverleger hatten im
November vergangenen Jahres hingegen vorgeschlagen, diese Grenze
auf 100 Millionen Euro zu erhöhen. Die Pläne zum
Fusionsrecht, die in den Medien teilweise sehr kontrovers
diskutiert wurden, sorgten auch im Kulturausschuss für
Diskussionsstoff. Es sei ein zentrales Thema für das Gremium,
so die Union. Es sei fraglich, ob Deutschland eine Neuregelung
brauche. Denn auch das geltende Recht mache Pressefusionen
möglich. So habe das Bundeskartellamt zwischen 1995 und 2002
in 90 Fällen über Fusionen von Tageszeitungen
entschieden. In nur acht Fällen sei eine beabsichtigte Fusion
untersagt worden.
Auch die SPD äußerte Zweifel, ob die Neuregelung
notwendig sei. Das einzige Argument dafür sah die Fraktion in
der "löblichen Idee" des Wirtschaftsministers, wirtschaftlich
angeschlagene Verlage und Zeitungen durch Fusionen vor dem Aus zu
retten. Fusionen sollten daher nur möglich sein, wenn sie
für die Sicherung der Unternehmen und die Erhaltung von
Arbeitsplätzen erforderlich sind. Wegen anhaltender
wirtschaftlicher Schwierigkeiten in der Presselandschaft bestehe
großer Handlungsbedarf, da nicht zu erwarten sei, dass sich
bei schrumpfenden Leserzahlen und rückgängigem
Anzeigenvolumen etwas ändert.
Für die Liberalen, die eine Zusammenarbeit aller Fraktionen
beim Pressefusionsrecht anregten, stellte sich die Frage nach
möglichen Preiskartellen im Zusammenhang mit der Neuregelung.
Dies sei im Anzeigenbereich möglich, so der Vertreter des
Bundeskartellamts. Sorge um die Zukunft des Presse-Grossos nach der
Reform äußerte die SPD. Zur Pressefreiheit gehöre,
dass man auch "auf dem flachen Land" die Presseerzeugnisse in ihrer
Vielfalt am Kiosk erwerben könne. "Das System wird nicht von
allen als optimal angesehen", argumentierte hingegen Paetow, denn
Grossisten seien Marktbeherrscher. bes
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