|
|
bob
Koalition will Strafvorschriften gegen
Menschenhandel neu fassen
Gesetzentwurf vorgelegt
Recht. SPD und Bündnis 90/Die Grünen beabsichtigen,
die Strafvorschriften gegen Menschenhandel zusammenzufassen. Der
von ihnen dazu vorgelegte Gesetzentwurf (15/3045) unterscheidet
zwischen (schwerem) Menschenhandel zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung und (schwerem) Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung
der Arbeitskraft. Das Vorhaben diene dem Zweck, die strafrechtliche
Definition des Menschenhandels, insbesondere des Frauenhandels,
entsprechend den Vorgaben der Vereinten Nationen (UNO) und der
Europäischen Union zu erweitern.
Die UNO versteht nach Darstellung der Fraktionen unter
Ausbeutung zum Beispiel die Anwendung von Gewalt oder anderen
Formen der Nötigung, die Entführung oder die Ausnutzung
besonderer Hilflosigkeit des Opfers oder die Entgegennahme von
Zahlungen, um das Einverständnis einer Person zu erlangen, die
Gewalt über eine andere Person hat. Ausbeutung umfasse
mindestens die Ausnutzung der Prostitution oder andere Formen
sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit,
Sklaverei oder Leibeigenschaft.
Die Änderungsvorschläge dienten nicht nur der
Klarstellung, sondern auch dem Ziel, wichtigen zwischenstaatlichen
Verpflichtungen im Rahmen des innerstaatlichen Rechts auch durch
die Einführung neuer Strafvorschriften umfassend nachzukommen.
Der Entwurf unterscheide rechtlich nicht zwischen dem Schutz von
Frauen und Männern. In seiner praktischen Auswirkung werde er
aber, soweit er die Bekämpfung des Menschenhandels betreffe,
in erster Linie den Schutz von Frauen verbessern. Da eine
Vorlaufzeit nicht erforderlich erscheine, solle das Gesetz am Tag
nach der Verkündung in Kraft treten. bob
Zurück zur
Übersicht
|