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sas
Ämter sollen Prüfungen
ankündigen
Pflanzenschutz
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung soll das geltende
Pflanzenschutzgesetz dahingehend ändern, dass dort geregelte
Eingriffe durch Behörden, wie etwa Bodenuntersuchungen oder
ähnliches, nur nach vorheriger und rechtzeitiger
Ankündigung durch die zuständigen Behörden
möglich sind. Darauf dringt die CDU/CSU-Fraktion in einem
Antrag (15/2969), den der Bundestag am 7. Mai zur Beratung an den
Verbraucherschutzausschuss überwiesen hat. Zudem pocht die
Union darauf, einen Paragraphen des Pflanzenschutzgesetzes zu
streichen, der das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung im
Zusammenhang mit Überwachungs- und
Bekämpfungsmaßnahmen der Behörden einschränkt.
Die Fraktion kritisiert, das Umweltbundesamt (UBA) habe ein Projekt
eingeleitet, bei dem mit "verdeckter Feldbeobachtung" auf
gewässernahen landwirtschaftlich und gärtnerisch
genutzten Flächen ein Fehlverhalten der Landwirte bei der
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfasst werden solle. sas
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