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Das Parlament
Nr. 20 / 10.05.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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sas

Viehtransporte werden bei Verdacht beschränkt

Tierseuchengesetz geändert

Verbraucherschutz. Der Bundestag hat am 6. Mai einstimmig beschlossen, den Viehverkehr bei der Bekämpfung von Tierseuchen unter bestimmten Voraussetzungen bundesweit einzuschränken. Einen entsprechenden Regierungsentwurf (15/2943), der das Tierseuchengesetz ändert, nahm das Parlament auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (15/3069) an. Zur Begründung hieß es, bei Tierseuchen biete das Gesetz nicht genügend Möglichkeiten für weitere Ermächtigungen. Zudem müsse der außerlandwirtschaftliche Personen- und Fahrzeugverkehr in viehhaltenden Betrieben sowie in Verdachtssperrbezirken, Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten reglementiert werden. Auch müssten Reinigungen und Desinfektionen an den Grenzen, an Flug- und Schiffshäfen sowie bei Fahrzeugen angeordnet werden können. Zugleich wurde das Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz geändert, um den Tierseuchenkassen nicht nur die Beitragserhebung, sondern auch Entschädigungszahlungen zu ermöglichen. sas

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