|
|
sas
Viehtransporte werden bei Verdacht
beschränkt
Tierseuchengesetz geändert
Verbraucherschutz. Der Bundestag hat am 6. Mai einstimmig
beschlossen, den Viehverkehr bei der Bekämpfung von
Tierseuchen unter bestimmten Voraussetzungen bundesweit
einzuschränken. Einen entsprechenden Regierungsentwurf
(15/2943), der das Tierseuchengesetz ändert, nahm das
Parlament auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (15/3069)
an. Zur Begründung hieß es, bei Tierseuchen biete das
Gesetz nicht genügend Möglichkeiten für weitere
Ermächtigungen. Zudem müsse der
außerlandwirtschaftliche Personen- und Fahrzeugverkehr in
viehhaltenden Betrieben sowie in Verdachtssperrbezirken,
Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten reglementiert werden. Auch
müssten Reinigungen und Desinfektionen an den Grenzen, an
Flug- und Schiffshäfen sowie bei Fahrzeugen angeordnet werden
können. Zugleich wurde das
Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz geändert, um den
Tierseuchenkassen nicht nur die Beitragserhebung, sondern auch
Entschädigungszahlungen zu ermöglichen. sas
Zurück zur
Übersicht
|