mik
Fraktionen für weitere Diskussion
Wahlrecht für Minderjährige
Petitionen. Für eine Fortsetzung der Diskussion über
das Wahlrecht für Minderjährige hat sich der
Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 5. Mai
einvernehmlich, eine entsprechende Eingabe den Fraktionen des
Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
Eine Gruppe von Jugendlichen hatte in ihrer Petition gefordert,
dass aktive Wahlrecht nicht mehr vom Erreichen eines Mindestalters
abhängig zu machen. Die Jugendlichen begründeten es
damit, dass jeder Bürger unabhängig von seinem Alter von
politischen Entscheidungen betroffen sei. Hierzu stünde jedoch
im Widerspruch, dass das aktive Wahlrecht erst mit Vollendung des
18. Lebensjahres gegeben sei.
Die Petenten sehen darin einen Verstoß gegen das
Grundgesetz, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Dies
umfasse auch die minderjährigen Bürger. Sie verweisen
darauf, dass auch die Grundrechte unabhängig von einer
Altersbeschränkung gewährleistet würden.
Die vom Petitionsausschuss eingeleitete parlamentarische
Prüfung ergab, dass der entsprechende Grundgesetzartikel zur
Altersbeschränkung beim Wahlrecht nur mit Zustimmung von
jeweils zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und der
Länderparlamente abgeschafft werden könne.
Zwar hielten die Mitglieder des Ausschusses es für
zweifelhaft, dass eine solche Mehrheit für eine
Verfassungsänderung vorhanden sei, allerdings läge dem
Deutschen Bundestag zurzeit ein interfraktioneller Antrag "Mehr
Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an" (15/1544)
vor.
Dieser Antrag sei Anlass für die einzelnen Fraktionen des
Bundestages, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Die
vorliegende Petition sollte nach Meinung des Ausschusses in die
Diskussion einbezogen werden. mik
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