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sas
Fahrerbescheinigungen für Personal aus
Nicht-EU-Staaten einführen
Gesetzentwurf eingebracht
Verkehr und Bauwesen. Unternehmen des gewerblichen
Straßengüterverkehrs brauchen einer EG-Verordnung vom 19.
März 2003 zufolge eine einheitliche europäische
Fahrerbescheinigung. Dafür hat die Bundesregierung einen
Gesetzentwurf (15/2989) vorgelegt, mit dem das
Güterkraftverkehrsgesetz geändert werden soll. Die
Initiative ist am 6. Mai in den federführenden Ausschuss
überwiesen worden.
Nach dem Gesetz sollen künftig solche Unternehmen auf
Antrag eine Fahrerbescheinigung erhalten, wenn diese nachweisen
müssen, dass sie Fahrpersonal aus Staaten beschäftigen,
die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen
Wirtschaftsraum angehörten. Die Regierung passe mit der
Initiative das bestehende Güterkraftverkehrsgesetz an die
europäische Rechtslage an, heißt es. Neu bestimmt werde
ebenfalls die Verpflichtung eines Unternehmers, eine
Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Begründet wird eine Neufassung damit, dass derzeit die
Höhe der Versicherungssumme und eine genaue Umschreibung der
Gefahren, die vom Versicherer übernommen werden, nicht
ausdrücklich geregelt sei. Würde keine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen, könnten die
Verantwortlichen dennoch mit einem Bußgeld belegt werden und
somit führe die Vorschrift zu Anwendungsproblemen. Zudem
hält die Bundesregierung an einer Freistellung land- und
forstwirtschaftlicher Beförderungen fest. Allerdings sollten
die Kontrollmöglichkeiten für Freistellungen im Rahmen
von Straßenkontrollen verbessert werden. sas
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