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Bert Schulz
Auch nach 13 Jahren noch sehr modern
Plenum lehnt Unionsvorschlag zu Kürzungen
bei der Jugendhilfe ab
Bei der Kinder- und Jugendhilfe wird derzeit nicht gekürzt.
Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition sowie der FDP lehnte
der Deutsche Bundestag am 6. Mai Anträge der Union sowie des
unionsdominierten Bundesrats ab, die unter anderem die Begrenzung
der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche vorsahen. Die Union hatte ihren Vorstoß mit den
ihrer Ansicht nach "enorm gestiegenen" Ausgaben für die
Jugendhilfe seit dem Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes im
Jahr 1991 begründet. In der Debatte hielten Redner der
Koalition entgegen, dass die Kostenexplosion vor allem durch den
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz entstanden sei - und den
würden alle Parteien im Bundestag befürworten.
Zwar habe sich das seit über zehn Jahren bestehende Kinder-
und Jugendhilfegesetz "bewährt und zu einer Qualifizierung der
Angebote im Interesse der Kinder, der Jugendlichen und der Familien
beigetragen", sagte die CSU-Abgeordnete Maria Eichhorn. Die
Ausgaben für die Jugendhilfe seien zwischen 1992 und 2002
allerdings auch um 41 Prozent auf über 19 Milliarden Euro
gestiegen. Diese erhöhten Kosten hätten "leider
großen Anteil" daran, dass sich die Finanzlage der Kommunen
drastisch zugespitzt habe. In "Zeiten knapper Gelder" müssten
die laut Gesetz vorgesehenen Leistungen "verstärkt nach
Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen" hinterfragt
werden, erklärte die Abgeordnete. Insbesondere bei "seelischen
Behinderungen" von Kindern und Jugendlichen, bei deren Behandlung
ein sehr starker Kostenanstieg zu beobachten sei, sollten laut dem
Entwurf die Leistungen nach deutlich engeren Kriterien verteilt
werden. Denn, so Maria Eichhorn: "Die Kernaufgabe der Jugendhilfe,
nämlich die Förderung der Erziehung in der Familie, muss
wieder in den Mittelpunkt des Gesetzes und der Aufgaben der
Jugendämter gestellt werden."
Einsparmöglichkeiten bezweifelt
Der Unionsantrag stieß jedoch bei allen anderen Fraktionen
auf deutliche Ablehnung. Trotz "einiger guter und sinnvoller
Gedanken" lehnte Klaus Haupt (FDP) den Antrag ab. Dieser enthalte
aus Sicht seiner Partei "schwerwiegende Defizite, die zu einer
erheblichen Verschlechterung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
führen, ohne dass im Endeffekt sicher mit echten Einsparungen
zu rechnen" wäre. Der Entwurf würde zu
Leistungseinschränkungen für seelisch behinderte oder von
einer solchen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche
führen und damit deren Integration gefährden. Haupt
mahnte: "Wer bei der Jugendhilfe sparen will, darf nicht vergessen,
dass Ausgaben für unsere Kinder und Jugendlichen Investitionen
in die Zukunft unserer Gesellschaft sind."
Nach Ansicht von Marlene Rupprecht (SPD) ist das Kinder- und
Jugendhilfegesetz auch nach 13 Jahren "immer noch ein sehr modernes
Gesetz", da es die Interessen der Kinder und Jugendlichen und deren
Familien in den Mittelpunkt stelle. Die von der Union geforderte
Einführung von starren Altersbegrenzungen lehnte sie strikt
ab, da junge Menschen nicht "wie geklont mit 18 schlagartig
erwachsen" seien. Die bisher möglichen Übergangsfristen
müssten erhalten bleiben.
Ein Kinder- und Jugendhilfegesetz "light unter
ausschließlich finanziellen und nicht unter fachlichen
Gesichtspunkten" sei unbrauchbar, befand Jutta
Dümpe-Krüger (Bündnis 90/Die Grünen). Die von
der Union angestrebte Einführung des Begriffs der
"wesentlichen Behinderung" würde keine Klärung, sondern
weitere Unklarheiten mit sich bringen. Zudem würde es zu
Abgrenzungsschwierigkeiten kommen, sagte die Abgeordnete der
Grünen. Die fraktionslose Abgeordnete Gesine Lötzsch warf
der Union schließlich vor, dass sie ausgerechnet bei jenen
Kindern und Jugendlichen sparen wolle, "die es besonders schwer
haben, ihren Weg in die Gesellschaft zu finden". Dies habe wenig
"mit christlicher oder sozialer Politik" zu tun.
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