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rab
Kostenerstattung ermöglichen
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesundheit und Soziale Sicherung. Versicherten der gesetzlichen
Krankenversicherung soll es möglich sein, die Art der
Kostenerstattung frei zu wählen. Seit der Gesundheitsreform
können auch gesetzlich Versicherte die Kostenerstattung
wählen, die bis dahin nur den freiwillig Versicherten offen
stand.
In einem Antrag (15/3511) begrüßt die FDP
grundsätzlich diesen Schritt, beklagt aber, dass eine
Personengruppe deutlich schlechter gestellt werde als zuvor. So sei
es nun nicht mehr möglich, einen Nicht-Vertragsarzt im Rahmen
der Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen. Nach Meinung der FDP
muss es aber möglich sein, die Kosten vom Vertragsarzt wie
auch die vom Nicht-Vertragsarzt mit der Krankenkasse abzurechnen.
Die Gemeinschaft der Versicherten werde vor Überforderung
geschützt, da die Kassen nur die Kosten übernehmen, die
bei einer vertragsärztlichen Behandlung im Rahmen der
Sachleistung angefallen wären.
Die Abgeordneten argumentieren, zu einem autonomen Patienten
gehöre auch die Möglichkeit, die eigene Krankheit und die
Arztwahl im eigenen Sinne zu managen. Falls nötig, müsse
sich der Patient von den Krankenkassen beraten lassen können.
Eine Zwangsberatung vor Inanspruchnahme des
Kostenerstattungsprinzips lehnt die Fraktion ab. rab
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